ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht, die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt
Auskunft aus dem Bundeszentralregister (örtlich zuständige Meldebehörde)
Nachweis über Schulungen zu heilkundlichen Tätigkeiten
Aufenthaltsgenehmigung (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes) und bei Arbeitserlaubnis (bei beabsichtigter Ausübung)
Bearbeitungskosten
180,- EUR entsprechend der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung