Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda 21 enthaltenen Ziele. (Agenda 21; Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 - Dokumente - Kapitel 28)
Um die städtischen Aufgaben umzusetzen - z. B. den Erhalt der Funktionen der Stadt, die Verbesserung der Lebensqualität - zugleich aber eine zukunftsorientierte, nachhaltige Entwicklung zu garantieren, müssen Bürger, Verwaltung und viele andere Akteure gemeinsame neue Ziele und Wege suchen. Als ein Instrument dazu wurde in Erfurt eine Lokale Agenda 21 ins Leben gerufen.
Nachhaltige Stadtentwicklung und Lokale Agenda 21 haben in vielen Punkten gemeinsame Ziele, Inhalte und Aufgaben. Um Synergien zu nutzen und effektiv Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit unter einem gemeinsamen Fokus umzusetzen, werden
- nachhaltige Stadtentwicklung und die
- Lokale Agenda 21 Erfurt
in der Landeshauptstadt Erfurt in einem Prozess geführt.
Der Erfurter Stadtrat hat dazu bereits im Jahr 1998 einen Beschluss zur "Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen, zukunftsbeständigen Entwicklung der Landeshauptstadt Erfurt für das 21. Jahrhundert" gefasst.
Ausgehend von diesem Beschluss und auf der Grundlage der durch den Stadtrat bestätigten Maßnahmepläne leitet, koordiniert und führt die Verwaltung die verschiedensten Projekte im Rahmen der Lokalen Agenda 21 Erfurt zusammen.
Ergebnisse, Erkenntnisse und Zielorientierungen aus diesem Prozess finden direkt oder indirekt Eingang in den Stadtentwicklungsprozess, dessen strategisches Hauptziel eine nachhaltige, zukunftsbeständige Entwicklung der Landhauptstadt ist, sowie in die tägliche operative Arbeit der Verwaltung.
In einer Strategie der Leitplanken und Leuchttürme soll dabei der auf Langfristigkeit und Zukunftsbeständigkeit abgestellte Prozess schrittweise immer wieder konkretisiert und neu orientiert werden. Die Leitplanken sind hierbei funktionale, statistisch gesicherte Indikatoren. Leuchttürme dagegen stellen erfolgreiche Meilensteine in Form von Referenzprojekten dar, die zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.
Beschluss des Stadtrates der Stadt Erfurt zur "Erarbeitung eines Konzeptes zur nachhaltigen, zukunftsbeständigen Entwicklung der Landeshauptstadt Erfurt für das 21. Jahrhundert Beschluss Nr. 085/98 vom 22. April 1998"
01 Der Stadtrat erklärt seinen grundsätzlichen politischen Willen zur Teilnahme der Landeshauptstadt Erfurt an der "Lokalen Agenda 21". Die Landeshauptstadt Erfurt erarbeitet ein Konzept für eine nachhaltige, zukunftsbeständige Entwicklung der Landeshauptstadt Erfurt als langfristiges Handlungsprogramm, dessen Inhalt geprägt wird durch Leitziele für die Bereiche Stadtplanung, Umwelt und Naturschutz, Jugend, Soziales und Gesundheit, Wirtschaft und Finanzen, Bildung, Kultur und Sport.
02 Begonnen wird die Arbeit in verwaltungsinternen Projektgruppen, deren berufene Mitglieder zunächst eine Ist-Stands-Analyse vornehmen, den Stadtentwicklungsbericht und erste Leitziele einer zukunftsbeständigen Stadtentwicklung formulieren.
03 Die Ergebnisse der Projektgruppenarbeit sollen in der breiten Öffentlichkeit der Bürgerschaft diskutiert werden, um durch intensive Diskussionen und Herbeiführung eines Konsenses zwischen allen Gruppen der Bürger und deren Vereinigungen und Institutionen - insbesondere auch mit Frauen und Jugendlichen sowie der privaten Wirtschaft - als Handlungsdokument durch den Stadtrat beschlossen werden. Dabei sollen die Differenzstandpunkte innerhalb der verwaltungsinternen Projektgruppe dargestellt werden. Erste Ergebnisse sind bis 10/98 vorzustellen.
04 Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsplan 1999 eine spezielle Haushaltsstelle für die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 einzurichten.“
Was seit der Beschlussfassung erreicht bzw. ins Leben gerufen wurde, ist in der Chronik Lokale Agenda 21 Erfurt aufgelistet.