Haushaltsplan 2007: Schulen

Schulen

In Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt befinden sich 65 staatliche Schulen. Ein staatliches Gymnasium (Sportgymnasium) ist in Landesträgerschaft (Thüringer Kultusministerium). Weiterhin gibt es 19 Schulen in freier Trägerschaft.

Zu den Schulträgeraufgaben beim Schulverwaltungsamt gehören unter anderem der Betrieb und die Unterhaltung der Schulgebäude sowie angeschlossener Sportstätten, die Verwaltung des Personals (Sekretariate, Gebäudeservice) und die Organisation der Schülerbeförderung.

Das pädagogische Personal (Schulleiter, Lehrer, Erzieher) ist im Landesdienst und untersteht der Schulaufsicht durch das staatliche Schulamt Erfurt im Auftrag des Thüringer Kultusministeriums.

Zu den Auswirkungen des demografischen Wandels in Erfurt gehört auch der Rückgang der Schülerzahl.

Das Ziel der Schulnetzplanung des Schulverwaltungsamtes ist ein ausgewogenes Bildungsangebot an einer angemessenen Zahl von Schulstandorten unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte. Die Finanzierung der staatlichen Schulen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG).

Das Land trägt den Personalaufwand für die Lehrer und die sonderpädagogischen Fachkräfte sowie für die Erzieher an den Grundschulhorten. Die Eltern werden in angemessener Weise unter Berücksichtigung von Einkommen und Kinderzahl an den Personal- und Betriebskosten der Hortbetreuung an Grundschulen beteiligt.

Den kommunalen Schulträgern obliegt die Erhebung und Weiterleitung der Personalkostenbeteiligung als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises. Der nicht zum Personalaufwand gehörende übrige Aufwand (Schulaufwand) ist vom Schulträger zu tragen. Der Schulaufwand umfasst die Personalkosten für Verwaltungs- und Hilfspersonal sowie den für den ordnungsgemäßen Schulbetrieb und Unterricht erforderlichen Sachaufwand.

Aufgrund des § 18 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erhalten die kommunalen Schulträger zum Ausgleich der ihnen nach dem ThürSchFG im Verwaltungshaushalt erwachsenden Aufgaben für jeden Schüler einen Beitrag zu den laufenden sächlichen Ausgaben.

Der investive Bereich umfasst ca. 5,7 Millionen Euro. Mittels einer hohen Förderquote durch das Land können Schulen und Sporthallen saniert und die Ausstattungen erneuert werden. Aktuell läuft ein Projekt „Investitionsprogramm für Zukunft, Bildung und Betreuung“, welches den Ganztagsschulcharakter vieler Schulen unterstützen soll. Hier werden Maßnahmen fast zu 90 % vom Land gefördert.

Finanzplandaten 2007

Verwaltungshaushalt (VWH)  
Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren 1.643,2 TEUR
Einnahmen aus Mieten und Pachten 108,4 TEUR
Erstattungen, Verrechnungen 3.178,0 TEUR
Zuweisungen vom Land für laufende Zwecke 7.847,2 TEUR
= Einnahmen VWH gesamt 12.776,8 TEUR
Personalaufwand 7.164,8 TEUR
Gebäudeunterhaltung 1.120,5 TEUR
Bewirtschaftung Grundstücke/Energie-/Wasserkosten 7.620,7 TEUR
Ausstattungen (auch Unterrichtsmittel) 846,8 TEUR
Geschäftsbedürfnisse der Schulen 1.217,1 TEUR
Zuschuss zum Mittagessen 637,5 TEUR
Schul- und Unterrichtswege (Beförderungskosten) 3.696,5 TEUR
sächliche Ausgaben Schulhorte 70,6 TEUR
kalkulatorische Kosten, Verzinsung, Innere Verrechnung 17.771,3 TEUR
= Ausgaben VWH gesamt 40.145,8 TEUR
= städtischer Zuschuss VWH 27.369,0 TEUR
   
Vermögenshaushalt (VMH)  
Zuweisungen vom Land für investive Zwecke
darunter:      - Gymnasium 7 (Typenbausanierung)
4.770,3 TEUR
812,9 TEUR
= Einnahmen VMH gesamt 4.770,3 TEUR
Alternative Schulfinanzierung 375,1 TEUR
Erwerb von Ausstattungen 295,0 TEUR
Baumaßnahmen 4.184,3 TEUR
Schuldendienst für Gymnasium 7 812,9 TEUR
= Ausgaben VMH gesamt 5.667,3 TEUR
= städtischer Zuschuss VMH 897,0 TEUR

 

Anzahl der staatlichen Schulen nach Schularten

 

Schuljahr
Schulart
1994/95 2001/02 2006/07  
Grundschulen 41 30 29  
Regelschulen 27 20 14  
Gymnasien 9 9 7 *
Gesamtschulen 2 2 2  
Förderzentren 9 8 7 **
Berufsschulen  6 7 7  
Gesamt 94 76 66  

*   6 Gymnasien in Trägerschaft der Kommune und 1 Gymnasium in Trägerschaft des Kultusministeriums
** 6 staatlich regionale Förderzentren und ein staatlich überregionales Förderzentrum