Haushaltsplan 2007: Soziales, Jugend und Gesundheit

Soziales, Jugend und Gesundheit

Der Bereich Soziales, Jugend und Gesundheit stellt den größten Aufgabenblock in der Verwaltung dar. Integraler Bestandteil sind dabei die Fachämter:

  • Amt für Soziales und Wohnungswesen
  • Jugendamt sowie
  • Gesundheitsamt

Die Leistungen sind zum größten Teil als Pflichtaufgaben auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben, den Sozialgesetzbüchern (SGB) II, XII, VIII und diverser anderer Vorschriften zu erbringen. Vielfach besteht ein individueller Rechtsanspruch auf diese Hilfen.

Soziales

Der Aufgabenbereich Soziales ist weit gefächert. Er umfasst im Wesentlichen drei große Blöcke:

  • Hilfen zum Lebensunterhalt / Grundsicherung für nicht erwerbsfähige Menschen, Hilfen für Menschen mit Behinderungen, Hilfen zur Pflege und zur Gesundheit sowie die Betreuung und Unterstützung der Seniorinnen und Senioren der Stadt (SGB XII),
  • Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung und sonstiger Leistungen für alle erwerbsfähigen Menschen und deren Familien, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben (SGB II),
  • Hilfen für Asylbewerber.

Innerhalb dieser Aufgaben werden Einrichtungen für Obdachlose, Flüchtlinge, Aussiedler und Seniorenclubs vorgehalten sowie Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege, z. B. die Suppenküche der Caritas, die Erfurter Tafel, die evangelische Stadtmission und viele andere ausgereicht.

Die Einflussnahme auf die Plandaten ist gering, aber in Einzelbereichen wie speziellen Angeboten und Einrichtungen z. B. für Senioren oder Menschen mit Behinderungen in der Stadt begrenzt möglich.

Jugendhilfe

Die Aufgabenstellungen der Jugendhilfe sind sehr vielfältig. Ein individueller Rechtsanspruch besteht z. B. auf Leistungen der erzieherischen Hilfen, Inobhutnahmen von Kindern in Notsituationen, das Eltern- und Erziehungsgeld, den Unterhaltsvorschuss, Vaterschaftsanerkennungen, Adoptionen und vieles mehr.

Ein wichtiger Aufgabenbestandteil ist auch die Tagesbetreuung für Kinder. Die Landeshauptstadt verfügt zurzeit über 98 Kindertageseinrichtungen, davon 6 städtische Kinderkrippen und 10 städtische Kindertagesstätten und 80 Kindertagesstätten und 2 Freizeithorte in freier Trägerschaft.

Zusätzlich stehen zur Betreuung von Kindern im Alter bis zu zwei Jahren 125 Tagespflegeplätze zur Verfügung. Die Stadt Erfurt plant ein beitragsfreies Jahr in Kindertagesstätten, dies würde die Landeshauptstadt 1.226 Tausend Euro jährlich zusätzlich kosten. Trotz zahlreicher bereits durchgeführter Investitionen besteht in vielen Kindertagesstätten noch ein großer Bedarf an Sanierung bzw. Ersatzneubauten.

Vielfältig ist auch die Aufgabenpalette in der Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie der Familienförderung. Hierzu zählen u. a. die Betreibung und Finanzierung von Jugendhäusern, öffentlichen Spielplätzen, die Unterstützung für Familienfreizeiten und die Bereitstellung des jährlich für Erfurter Familien mit Kindern kostenlosen Familienpasses, mit dem Einrichtungen und Angebote unterschiedlichster Art unentgeltlich in Anspruch genommen werden können.

Durch das Jugendamt werden zahlreiche Angebote und Einrichtungen in freier Trägerschaft unterstützt und finanziell gefördert.

Gesundheit

Das Gesundheitsamt nimmt Kontroll-, Überwachungs- und Beratungsaufgaben zum gesundheitlichen Wohl aller Bürger wahr. Hierzu gehören u. a. die Arbeitsfelder

  • der Hygiene – mit Aufgaben auf dem Gebiet der Trink- und Badewasserhygiene, Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen, Wohnhygiene, Hygiene in medizinischen Einrichtungen,
  • des Infektionsschutzes einschließlich Pandemieplanung
  • der regelmäßigen jugendzahnärztlichen und jugendärztlichen Untersuchung von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Entwicklung und zur Gesunderhaltung des Mund-, Zahn- und Kieferbereiches
  • der gesundheitlichen Beratung für Menschen, die an psychischen Erkrankungen oder Ernährungsstörungen leiden, von einer Krebskrankheit oder von Behinderung betroffen sind
  • der gesundheitlichen Aufklärung gegen Sucht, Drogen, AIDS.

Vom Gesundheitsamt werden Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen (Körperbehinderte, Sehbehinderte, Gehörlose) finanziell gefördert.

Finanzplandaten 2007

Verwaltungshaushalt (VWH)  
Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Gr. 10 - 15) 7.105,1 TEUR
Zuweisungen und Zuschüsse (Gr. 17) 36.559,6 TEUR
Einnahmen aus Erstattungen (Gr. 16) 8.091,2 TEUR
Leistungsbeteiligung nach SGB II 22.277,8 TEUR
Einnahmen aus Ersatz von sozialen Leistungen 6.927,0 TEUR
weitere Finanzeinnahmen 183,0 TEUR
= Einnahmen VWH gesamt 109.868,7 TEUR
Personalkosten 24.594,5 TEUR
Zuweisungen und Zuschüsse 30.179,9 TEUR
Leistungsbeteiligung nach SGB II (Gr. 69) 72.556,0 TEUR
Leistungen der Sozialhilfe (Gr. 73 und 74) 38,557,5 TEUR
sächlicher Verwaltungs-/Betriebsaufwand (Gr. 5/6 ohne Gr. 69) 12.953,1 TEUR
Leistungen der Jugendhilfe (Gr. 76 und 77) 14.983,9 TEUR
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 1.541,5 TEUR
= Ausgaben VWH gesamt 205.950,4 TEUR
= städtischer Zuschuss VWH 96.081,7 TEUR
darunter Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe:  
Einnahmen Einrichtungen der Sozialhilfe 1.699,3 TEUR
Einnahmen Einrichtungen der Jugendhilfe 13.894,7 TEUR

= Einnahmen gesamt

15.594,0 TEUR
Ausgaben Einrichtungen der Sozialhilfe 2.369,4 TEUR
Ausgaben Einrichtungen der Jugendhilfe 39.748,9 TEUR
= Ausgaben gesamt 42.118,3 TEUR
= Zuschuss für Einrichtungen der Jugend- und Sozialhilfe 26.524,3 TEUR