Grabmalpatenschaften auf dem Hauptfriedhof

Insbesondere auf dem Erfurter Hauptfriedhof, aber auch auf den Ortsteilfriedhöfen, gibt es eine Vielzahl von denkmalgeschützten und erhaltenswerten Grabanlagen.

Grabmalpatenschaften

Foto: Grabmal auf dem Hauptfriedhof Foto: © Stadtverwaltung Erfurt / Garten- und Friedhofsamt

Um diese historischen Schätze zu erhalten und dem zunehmenden Wunsch nach einer individuellen und ästhetischen Grabmalgestaltung Rechnung zu tragen, erhalten interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eine Patenschaft zu übernehmen.

Im Rahmen einer solchen Patenschaft können Sie zum Erhalt der wertvollen, historischen Grabmalsubstanz auf den Erfurter Friedhöfen beitragen. Im Rahmen einer Patenschaft können wertvolle Grabmale erhalten werden.

Dem Paten wird ein erhaltenswertes oder denkmalgeschütztes Grabmal unter der Maßgabe übergeben, die Anlage auf eigene Kosten in Stand zu setzen und zu unterhalten. Darüber hinaus entstehen dem Interessenten keine weiteren Kosten und das Grabmal kann jeder Zeit wieder zurückgegeben werden.

Neben dem reinen Erhalt der Anlage, kann der Pate auch ein Nutzungsrecht an der Grabstätte erwerben, um Angehörige oder sich selbst einmal an diesem Ort beisetzen zu lassen. Das Nutzungsrecht beginnt dann mit dem Tag der Beisetzung und wird für mindestens 20 Jahre erworben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Grabmal auch in Absprache mit der Friedhofsverwaltung an eine andere Grabstätte nach Wahl versetzt werden. Es muss jedoch auf dem jeweiligen Friedhof verbleiben. Denn das Grabmal und die gärtnerisch gestaltete Grabanlage sollen den Friedhofsbesuchern auch bei einer erneuten Nutzung durch den Paten weiterhin zur Verfügung stehen.

Im Vordergrund steht die Bewahrung von Zeugnissen unserer Friedhofs- und Bestattungskultur.

Bei Interesse und Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Friedhofsverwaltung. Im persönlichen Gespräch kann hier auf individuelle Wünsche und die zu erwartenden finanziellen Aufwendungen eingegangen werden.