Vor der Einstellung in eine Ausbildung oder ein Studium bei der Stadtverwaltung steht jeweils im Vorjahr das Ausschreibungs und Auswahlverfahren an.
- Die Ausschreibung benennt alle Berufe, die ausgebildet werden sollen und die Frist, bis zu der eine Bewerbung eingereicht werden muss.
- Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen erhalten die Bewerber, die unsere Mindestanforderungen erfüllen, eine Einladung zum weiteren Auswahlverfahren.
- In den Verwaltungsausbildungen/-studien und vereinzelt anderen Ausbildungen schließt sich hieran ein praktischer Auswahltest.
- Letzte Hürde des Auswahlverfahrens ist ein persönliches Vorstellungsgespräch.
- Nach Klärung von verwaltungsinternen Fragen (z. B. Beteiligung des Personalrates) erhalten die Bewerber, die für die Einstellung vorgesehen sind, ein schriftliches und verbindliches Einstellungsangebot.