Ausbildungsberuf: Straßenbauer/-in

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Das Aufgabenspektrum eines Straßenbauers findet sich im städtischen Bauhof wieder. Dort stellen Straßenbauer den Unterbau und den Belag von Straßen, Wegen sowie Plätzen her und halten die Verkehrswege der Stadt instand.

Weitere Aufgaben des Tiefbau- und Verkehrsamtes sind die Durchführung von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen sowie die Erteilung von Ausnahmen, Genehmigungen und Erlaubnissen nach StVO. Die Genehmigungen für alle Verkehrseinschränkungen und Sperrungen im öffentlichen Straßenraum sind genauso Aufgabenfelder wie verkehrsrechtliche Anordnungen zu den Aufstellungen und Änderungen von Verkehrszeichen es sind. Hinzu kommen Planungen von verkehrsorganisatorischen Maßnahmen wie beispielsweise die Schulwegsicherung oder Fahrbahnmarkierungen.

Ausbildungsziel

Bei der Ausbildung zum Straßenbauer handelt es sich um eine sogenannte Stufenausbildung. Mit Abschluss der 1. Stufe (2 Jahre) führt man die Berufsbezeichnung des Tiefbaufacharbeiters. Die 2. Stufe der Ausbildung stellt die Spezialisierungsausbildung dar und dauert noch mal ein Jahr, so dass der Auszubildende mit Abschluss der Stufe 2 den Berufsabschluss Straßenbauer erwirbt.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • vorzugsweise mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss bzw. qualifizierter Hauptschulabschluss) 
  • gute bis befriedigende Noten in Mathematik, Physik und Chemie, darüber hinaus sind gute Leistungen in Deutsch wünschenswert

Anforderungen

  • Interesse zur Arbeit im Freien
  • technisches Geschick und Verständnis bei der Handhabung von Maschinen und Geräten
  • hohe körperliche Belastbarkeit und körperliche Gewandtheit
  • Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit
  • handwerkliche Fähigkeiten, auch im Hinblick räumliches Vorstellungsvermögen

Ausbildungsbeginn, -dauer und -verlauf

Ausbildungsbeginn: zum 1. August eines jeden Ausbildungsjahres

Ausbildungsverlauf: 3 Jahre

Ausbildungsverlauf: Die Ausbildung findet im städtischen Bauhof und im Bildungswerk Bau Hessen – Thüringen e. V. statt. Sie erfolgt in zwei Stufen. Nach Abschluss der 1. Stufe (2 Jahre) Tiefbaufacharbeiter wird in der 2. Stufe (1 Jahr) der Berufsabschluss Straßenbauer erworben.

Ausbildungsinhalte

  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  • Durchführen von Messungen
  • Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  • Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  • Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  • Herstellen von Verkehrswegen
  • Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen  
  • Herstellen von Pflasterdecken und Plattenbelägen
  • Herstellen von Asphaltdecken

Praxiseinsätze

In der praktischen Ausbildung befassen sich die Straßenbauer unter anderem mit dem Wegebau, Pflasterarbeiten und Instandsetzungsarbeiten von Straßen und Gehwegen. Des Weiteren stellen sie Bauteile und Baukörper aus verschiedenen Werkstoffen her. Darüber hinaus spielt die Einrichtung, die Sicherung und das Räumen von Baustellen ebenfalls in den Praktikumseinsätzen eine wichtige Rolle.

Vergütung

Die Stadtverwaltung Erfurt gewährt die tarifliche Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD).

Diese beträgt im

1. Ausbildungsjahr: 918,26 Euro

2. Ausbildungsjahr: 968,20 Euro

3. Ausbildungsjahr: 1.014,02 Euro

Stand: Februar 2017

Was erwartet Sie nach der Ausbildung?

Nach der Ausbildung arbeiten Straßenbauer in Tiefbauunternehmen, vor allem im Straßen-, Rollbahnen- und Sportanlagenbau. Auch im Schachtbau sowie im Rohrleitungs- und Kabelleitungstiefbau können sie tätig sein. Darüber hinaus bieten kommunale Bauämter oder Straßen- und Autobahnmeistereien Beschäftigungsmöglichkeiten. Weitere Tätigkeitsfelder ergeben sich bei der Baustellenvorbereitung oder beim Wegebau und bei Pflasterarbeiten im Gartenbau.

Im Anschluss an die erfolgreiche Ausbildung zum Straßenbauer ist eine berufliche Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO) zum Straßenbauermeister. Die Meisterprüfung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk ist bundesweit einheitlich geregelt.