Ausbildung: Beamter des mittleren nichttechnischen Dienstes

Beamte nehmen in der Regel hoheitliche Aufgaben wahr und arbeiten bei Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden der allgemeinen und inneren Verwaltung. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören beispielsweise der Brandschutz, Erhebung von Steuern, Pass- und Meldewesen oder die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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Im Beamtenrecht gibt es vier verschiedene Laufbahngruppen, die sich sowohl in den Ausbildungsvoraussetzungen und -inhalten als auch in den späteren Einsatzmöglichkeiten unterscheiden.

Die Stadtverwaltung Erfurt bildet derzeitig Beamte in den Laufbahnen des mittleren und des gehobenen nichttechnischen und feuerwehrtechnischen Dienstes aus.

Nachfolgend richten wir unser Augenmerk auf die Beamtenlaufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes.

Ausbildungsziel

Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst nehmen nach erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes vor allem die verschiedenen hoheitlichen Aufgaben der Stadtverwaltung Erfurt wahr. Ihnen werden Sachbearbeitertätigkeiten übertragen, d. h. sie nehmen Anträge entgegen, wenden einschlägige Rechtsvorschriften an, bereiten Entscheidungen vor und fertigen Bescheide an. Sie sind Ansprechpartner und Dienstleister für die Bürger und Einwohner der Stadt Erfurt.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • der Realschulabschluss
  • gute Leistungen in Deutsch und Mathematik
  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Grundgesetz oder Angehöriger eines anderen Mitgliedsstaates der EU

 

Anforderungen

  • guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck
  • Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie mit Office-Standardsoftware
  • Bereitschaft zur Anwendung und Ausübung gesetzlicher Bestimmungen
  • Durchsetzungsvermögen, sicheres und korrektes Auftreten

Ausbildungsbeginn, -dauer und -verlauf

Ausbildungsbeginn: zum 1. August des jeweiligen Ausbildungsjahres           

Ausbildungsdauer:  2 Jahre   

Ausbildungsverlauf:

  • Praxiseinführung: 2 Wochen
  • 1. Fachlehrgang: 5 Monate
  • Einführungspraktikum: 3 Monate
  • 2. Fachlehrgang: 2 1/2 Monate
  • 1. Hauptpraktikum: 3 Monate
  • 3. Fachlehrgang: 2 1/2 Monate
  • 2. Hauptpraktikum: 2 1/2 Monate
  • 4. Fachlehrgang: 2 1/2 Monate
  • Abschlusspraktikum: 2 Monate

Ausbildungsinhalte

Die theoretische Ausbildung findet an der Thüringer Verwaltungsschule am Standort Gotha statt und gliedert sich in 4 Fachlehrgänge.

Der 1. Fachlehrgang soll dem Anwärter einen Überblick über Aufbau und Organisation sowie über die Aufgaben der Verwaltung vermitteln. Darüber hinaus soll er Grundkenntnisse in den Fächern des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie der Verwaltungsbetriebslehre erwerben.

In den dienstzeitbegleitenden Lehrgängen und in den 2. und 3. Fachlehrgängen werden die bereits erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und erweitert. Der Anwärter soll des Weiteren gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, methodisch zu arbeiten erlernen.

Der Abschlusslehrgang dient der anwendungsbezogenen Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Anwärters sowie der Wiederholung im Hinblick auf die Laufbahnprüfung.

Die Ausbildung schließt mit der schriftlichen und praktischen Prüfung ab.

Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Lehrfächer:

  • Bürgerliches Recht,
  • Staats- und Verfassungsrecht,
  • Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht, einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht, 
  • Öffentliches Dienstrecht,
  • Verwaltungsbetriebslehre,
  • Öffentliches Finanzwesen,
  • Recht der Gefahrenabwehr,
  • Jugend- und Sozialrecht und
  • Baurecht.

Praxiseinsätze

Die Praxiseinsätze erfolgen in der Stadtverwaltung Erfurt sowie deren nachgeordneten Einrichtungen. Darüber hinaus ist während der 2-jährigen Ausbildung ein Gastpraktikum in einer anderen Behörde auf Landes- oder Bundesebene vorgesehen.

Anwärtergrundbetrag

Die Anwärter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes erhalten seit 1. Januar 2020 gemäß Anlage 7 des Thüringer Besoldungsgesetzes den Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1.264,24 EUR.

Was erwartet Sie nach der Ausbildung?

Beamte im mittleren nichttechnischen Dienst sind vielfältig in der Verwaltung einsetzbar. Sie verrichten Ihre Tätigkeiten sowohl im Innen- als auch im Außendienst. Sie arbeiten insbesondere als Vollzugskräfte im Bereich der Ordnung und Sicherheit, aber auch im Vollstreckungswesen. Darüber hinaus können Sie im Personalbereich tätig werden, Steuern und Gebühren berechnen, Anträge bearbeiten und Entscheidungen vorbereiten und die dafür notwendigen Unterlagen zusammenstellen.

Zur Laufbahn selbst:

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung und der Berufsbezeichnung Verwaltungswirt ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf und es besteht dann die Möglichkeit zum Beamten auf Probe ernannt zu werden. Nach Ablauf der Probezeit (in der Regel beträgt diese zwei Jahre, kann jedoch durch gute bis sehr gute Leistungen verkürzt werden) und der Bewährung innerhalb der Probezeit kann man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.