Amt für Bildung (ehemals Schulverwaltungsamt) als Schulträger (Amt der Stadtverwaltung) unter anderem verantwortlich für den Bau und die Erhaltung der Schulgebäude von staatlichen Schulen, die Schülerbeförderung, den Einzug von Hortgebühren und für Schüler-Freizeiteinrichtungen.
Staatliches Schulamt Erfurt als Schulaufsicht (Behörde des Freistaates Thüringen) unter anderem verantwortlich für die Bildungsgänge, den Unterricht, Schulpsychologischen Dienst, Einschulungen und Förderungen.
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