Berufssprachkurse gemäß Aufenthaltsgesetz Paragraf 45a

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß § 45a AufenthG ist ein Kursangebot der Volkshochschule Erfurt für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die im Anschluss an den Integrationskurs ihre Sprachkenntnisse vertiefen möchten.

Inhalt und Ablauf

Vier Hände greifen sich Unterrichtsbücher.
Foto: © Volkshochschule Erfurt

Basiskurse

In den Berufssprachkursen werden arbeitssuchende oder beschäftigte Migranten und Flüchtlinge mit berufsbezogenen Deutschkenntnissen kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet.

An der VHS werden zwei Basiskurse angeboten:

  • Sprachniveau B1 auf B2 (400 - 500 Unterrichtseinheiten)
  • Sprachniveau B2 auf C1 (400 Unterrichtseinheiten)

Wer kann teilnehmen?

Zugewanderte, EU-Bürger sowie Deutsche mit Migrationshintergrund, die

  • ein bestimmtes Sprachniveau zur Berufsanerkennung oder für den Zugang zum Beruf benötigen,
  • in der Ausbildung sind oder eine Ausbildungsstelle suchen,
  • arbeitsuchend gemeldet sind und/oder Arbeitslosengeld bekommen,
  •  eine Arbeit haben und deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um den Arbeitsalltag zu meistern.

Die erforderliche Teilnahmeberechtigung können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausstellen. Interessierte Personen wenden sich an ihre Beraterin oder ihren Berater.

 

Es werden ganzjährig und bedarfsgerecht Kurse angeboten. Bitte erfragen Sie konkrete Termine im Fachbereich.