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Wir sind für Sie da

  1. Die VHS arbeitet auf der Grundlage des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes und dem Satzungsrecht der Stadt Erfurt in der jeweiligen aktuellen Fassung. Sie ist Teil der Stadtverwaltung und arbeitet mit deren Dienststellen vertrauensvoll zusammen.

  2. Die Bildungsarbeit der VHS ist insbesondere an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erfurt gerichtet. Neben der freien Entscheidung über Teilnahme und Lerninhalt wirken diese am Bildungsangebot und an den Lehr- und Lernkulturen der VHS aktiv mit. Die VHS bekennt sich zu einem individuellen Lernergebnis ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Dabei kann jeder Lernende individuell bestimmen, ob in ausgewählten Bereichen Zertifikatsprüfungen abgelegt werden, vorhandenes Wissen erweitert oder neues Wissen erworben wird oder er die VHS lediglich als Stätte der Begegnung aufsucht.

  3. Die VHS hilft durch ihre Arbeit, Bildungsdefizite abzubauen, die Chancengleichheit unter den Menschen zu verbessern und als Stätte der Begegnung interkulturelles Verständnis und Kontakte herzustellen.

  4. Die VHS erstellt ein kalenderjährliches Bildungsprogramm, das sich an den individuellen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erfurt orientiert und den neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt. Im Programm werden Veranstaltungen zu allgemeinen, kulturellen, wirtschaftlichen, sprachlichen, politischen und beruflichen Themen angeboten. Nach Möglichkeit werden auch angemessene Freizeitangebote berücksichtigt. Die Gebühren der einzelnen Bildungsveranstaltungen werden durch Gebührensatzung geregelt. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben muss die Gebühr so bemessen werden, dass alle interessierten Erfurter Bürgerinnen und Bürger alle Angebote nachfragen können.

  5. Die Arbeit der Einrichtung erfolgt überparteilich und überkonfessionell. Sie beruht auf den Grundsätzen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung.

  6. Die VHS wird hauptamtlich geleitet und in Fachbereiche untergliedert. Letztere werden von hauptamtlichen, insbesondere pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführt.

  7. Bildungsveranstaltungen werden insbesondere von nebenamtlichen Kursleiterinnen und Kursleitern mit fachspezifischer Qualifikation nach Vorgabe der VHS-Leitung durchgeführt. Die Vergütung der Kursleiter und Kursleiterinnen erfolgt nach der jeweils gültigen Honorarordnung.

  8. Die Bildungsveranstaltungen der VHS werden in der Regel in der Stadt Erfurt durchgeführt. Dabei wird den Erfordernissen nach erwachsenenbildungsgerechten Lernorten und Lernkulturen im Rahmen der Möglichkeiten Rechnung getragen.
 

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