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Volkshochschule: Teilnahmebedingungen und Rechtsgrundlagen

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Teilnahmebedingungen

Was heißt Jahresprogramm?

Die Volkshochschule Erfurt (VHS) plant alle Bildungsinhalte für die Dauer eines Kalenderjahres. Die Planung erfolgt im Vorjahr unter Auswertung von Anregungen der Teilnehmerschaft, Bevölkerung und Interessierten. Alle Angebote werden von der Volkshochschul-Programmkonferenz bewertet und ausgewählt. Bewährte Angebote der Vorjahre werden bei stabiler Teilnehmerresonanz, Verfügbarkeit der Lehrkräfte und gegebenen technischen Voraussetzungen fortgeschrieben. Das ganzjährige Programm findet auch während der Thüringer Schulferien statt.

Wie kommen Kurse zustande?

Das Programm enthält offene Angebote die zustande kommen, wenn sich mindestens 8 Teilnehmer je Kursangebot rechtsverbindlich einschreiben. Bei geringerer Teilnehmerzahl können mit Zustimmung der VHS Kurse im Einzelfall zustande kommen. Ansprüche auf die Durchführung einzelner Bildungsangebote bestehen nicht.

Wer kann teilnehmen?

Alle Interessierten ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Für jüngere Interessierte gibt es in der Schülerakademie und der Erfurter Malschule vielfältige Angebote.

Wer kann mich beraten?

Zu den Kursinhalten und der Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen stehen die Bereichsleiterinnen, der Bereichsleiter und der Direktor der Volkshochschule gerne telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung zur Verfügung. Auskünfte zu Organisation und Gebühren erhalten Sie ausschließlich bei den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkshochschule. Auskünfte von Honorarkräften haben keine Rechtsverbindlichkeit.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen (Meldungen) zu Kursen der VHS werden nur schriftlich gegenüber den hauptamtlichen Beschäftigten der VHS akzeptiert. Auch hier erlangen Auskünfte unserer Kursleiterinnen und Kursleiter keine Rechtsverbindlichkeit. Meldungen sind ganzjährig während der Öffnungszeiten möglich. Anmeldevordrucke befinden sich auf der Rückseite dieses Programms oder sind in der Geschäftsstelle der Volkshochschule erhältlich.

Zu folgenden Zeiten steht Ihnen unsere Geschäftsstelle zur Verfügung:

Montag:08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch:08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 20:00 Uhr

Abweichungen sind während der Schulferien oder aus besonderem Anlass möglich. Achten Sie bitte hierzu auf die Ankündigungen im Amtsblatt der Stadt Erfurt und im Schaukasten der VHS, Schottenstraße 7.
Anmeldungen zu VHS-Kursen werden nicht schriftlich bestätigt. Eine gesonderte Einladung erfolgt nicht. Kursspezifische Anmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausführungen der Fachbereiche.

Was kostet eine VHS-Veranstaltung?

Bei allen Kursen finden Sie eine Gebühreninformationen (Preisangabe) nach der bei der Drucklegung des Programms gültigen Gebührensatzung. Änderungen während des Bildungsjahres sind möglich aber nicht beabsichtigt. Die Preisangabe dient der Orientierung und bezieht sich auf die Normalgebühr ohne Ermäßigungen oder Zusatzkosten. Fragen Sie bitte bei Ihrer Anmeldung nach der für Sie gültigen Gebühr.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Gebühr ist bei der Anmeldung fällig und wird durch einen Gebührenbescheid festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Besuch der Veranstaltung. Die Gebühr kann mittels EC-Karte, bar oder gegen Überweisung beglichen werden. Fällig gewordene und nicht beglichene Gebühren werden durch die Stadtkasse Erfurt angemahnt und vollstreckt. Hierfür entstehen weitere Kosten für den Gebührenschuldner. Die VHS behält sich vor, bei Nichtzahlung Teilnehmerinnen oder Teilnehmer vom weiteren Kursbesuch auszuschließen.

Wie funktionieren Gebührenermäßigungen?

Mit der Anmeldung oder Ummeldung sind Anträge auf Gebührenermäßigung schriftlich mit begründenden Unterlagen gegenüber der Geschäftsstelle zu stellen. Über die Ermäßigung wird durch Bescheid entschieden. Ermäßigungstatbestände sind abschließend in der aktuellen Fassung der Gebührensatzung geregelt.

Welche Kosten entstehen neben den Kursgebühren?

Grundsätzlich müssen alle Fahrtkosten einschließlich Parkgebühren und dergleichen durch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer getragen werden. Nebenkosten zu Kursen entstehen nach Ankündigung auf den folgenden Seiten des Kursprogramms. Eine Liste mit Nebenkosten zu entsprechenden Kursangeborten liegt in der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme bereit.

Wie erreiche ich die Lehrgangsorte der VHS?

Alle Unterrichtstandorte können mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden. Welche Linie der Erfurter Verkehrsbetriebe AG (EVAG) Sie zu Ihrem Kurs bringt erfragen Sie bitte in der Geschäftsstelle der VHS.

Wer haftet?

Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Personen- oder Sachschäden, außer Fahrräder und Kraftfahrzeuge, haftet die VHS im Rahmen der für die Stadt Erfurt geltenden gesetzliche Bestimmungen.

Studienreisen

Die VHS selbst führt keine Studienreisen durch. Sie kann im Einzelfall als Vermittler auftreten. Es gelten dann die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

Hausordnung

In allen Unterrichtsgebäuden ist die Hausordnung der VHS im Aushang. Auszugsweise bitten wir um Beachtung folgender Regelungen:

  • In den Unterrichtsräumen ist am Ende der jeweiligen Veranstaltung die ursprüngliche Sitzordnung wiederherzustellen.
  • Unterrichtsräume sind während der Pausen zu verschließen.
  • Parken von Fahrzeugen der Teilnehmer ist auf den Schulhöfen ist nicht gestattet.
  • Fahrräder sind an den dazu vorgesehenen Abstellplätzen abzustellen.
  • Das Mitbringen von Tieren, Waffen, Alkohol und Drogen ist verboten.

Weitere Fragen?

Unsere hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stehen Ihnen zur Auskunft gerne zur Verfügung.

Satzung

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Satzung der Volkshochschule Erfurt [pdf]
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Gebührensatzung

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Gebührensatzung der Volkshochschule Erfurt [pdf]
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Gebührensatzung der Schülerakademie Erfurt [pdf]
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