Ausbildungsbeamte anderer Berufsfeuerwehren

Für die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienst sind Ausbildungsabschnitte bei verschiedenen Berufsfeuerwehren notwendig.

Ausbildungsziel

Für Anwärter und Aufstiegsbeamte anderer Berufsfeuerwehren bietet die Feuerwehr Erfurt Praktikumsplätze für auswärtige Ausbildungsabschnitte an. Die Ausbildungsziele orientieren sich an den Laufbahnordnungen des Bundeslandes der entsendenden Feuerwehr.

Diese können im Einsatzdienst die Übernahme der Funktion Gruppenführer unter Aufsicht oder Zugführer unter Aufsicht betreffen. Im feuerwehrtechnischen Tagesdienst liegt die Zielstellung bei Projektbearbeitung, Mitwirkung im Dienstgeschehen, sowie Prozessanalyse.

Grundsätzlich werden Ausbildungsplätze sowohl im Einsatzdienst, als auch im Tätigkeitsfeld des feuerwehrtechnischen Tagesdienstes zur Verfügung gestellt. Im Regelfall strebt die Feuerwehr Erfurt an, externe Ausbildungsbeamte im Einsatzdienst und in den Abteilungen/Sachgebieten einzusetzen.

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Abordnungsschreiben der entsendenden Dienststelle
  • Haftungserklärung der entsendenden Dienststelle
  • Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere nach G26/3
  • Übersicht der relevanten feuerwehrtechnischen und rettungsdienstlichen Qualifikationen
  • Notwendigkeit einer Abschnittsarbeit

Ausbildungsdauer und -verlauf

Die Ausbildungsdauer bei der Feuerwehr Erfurt regelt die Laufbahnordnung der entsendenden Dienststelle. In der Regel haben auswärtige Ausbildungsabschnitte eine zeitliche Dauer von 3 - 5 Monaten.

Bei der Feuerwehr Erfurt erfolgt eine Einweisung in das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, in den Wachabteilungsdienst, sowie in die Tagesdienstfunktion. Hier inbegriffen sind Hinweise zu Dienstablauf und Dienstsystem, Zugkonfiguration und Einsatztechnik, Atemschutztechnik und Atemschutzeinsatz, Führung und Kommunikation, sowie Arbeitsplatzzuweisung und Tätigkeitsbeschreibung.

Während der dienstfreien Zeit können Ausbildungsbeamte an den Feuerwachen der Berufsfeuerwehr untergebracht werden.

Besoldung

Die beamtenrechtlichen Ansprüche, wie z.B. Besoldung, werden von der abordnenden Behörde erfüllt.