Was ist Abfall?
Gemäß Definition im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) zählen zum Abfall "alle beweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss".
Hierbei gilt der Grundsatz: Abfallvermeidung hat Vorrang vor Abfallverwertung, Abfallverwertung hat Vorrang vor sonstiger Entsorgung.
Bild rechts:
Deponie Schwerborn