Sonderabfall

Sonderabfälle (z. B. Farben, Klebstoffe, Bleiakkumulatoren, Trockenbatterien, Altöle, Haushaltschemikalien, Schädlingsbekämpfungsmittel) gehören wegen ihres Schadstoffgehaltes nicht in den Hausmüll. Sonderabfälle aus den Erfurter Haushalten können kostenlos in haushaltsüblichen Mengen auf den drei Wertstoffhöfen sowie im Rahmen der mobilen Frühjahrs- und Herbstkleinmengensammlungen abgegeben werden.

Sammelpunkt auf dem Wertstoffhof, wo Sonderabfall, der nicht in den Hausmüll gehört, abgegeben werden kann.
Foto: © Büro für Leichte Sprache im CJD in Erfurt

Mobile Sonderabfallkleinmengensammlung

Jedes Jahr im Frühjahr und Herbst führt die SWE Stadtwirtschaft GmbH im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt zwei Wochen eine mobile Sonderabfallkleinmengensammlung durch. In dieser Zeit fährt das Schadstoffmobil mehr als 50 Standplätze an. Die Erfurter Bürgerinnen und Bürger haben hier Gelegenheit, ortsnah die in ihren Haushalten angefallenen Sonderabfälle dem sachkundigen Personal im Schadstoffmobil zu übergeben. Anschließend werden diese Abfälle fachgerecht und getrennt vom Hausmüll entsorgt.

Die genauen Sammlungstage, Standplätze und Standzeiten sind stets dem Tourenplan zu entnehmen, der zuvor im Amtsblatt, auf der Erfurt-Website unter aktuelle Meldungen und auf der SWE-Website unter Entsorgung aktuell veröffentlicht wird.

Gut zu wissen

Die SWE-Mitarbeiter nehmen auch Lithium-Ionen-Akkus bis 500 g Gewicht entgegen, die in vielen Alltagsgegenständen wie Handys, Laptops, E-Zigaretten und Unterhaltungsgeräten verbaut sind. Wenn sie nicht ordnungsgemäß entsorgt werden, können sie ein erhebliches Brandrisiko darstellen.

Weitere Hinweise zur Sammlung sind in der folgenden Sonderabfallartenliste sowie den Annahmebedingungen aufgeführt.

 

Sonderabfallartenliste:

  • Altöle
  • Batterien, quecksilberhaltig (Knopfzellen)
  • bitumenhaltige Stoffe
  • Bleiakkumulatoren (Kfz)
  • Bremsflüssigkeiten
  • Chemikalienreste anorganisch (Reinigungsmittel)
  • Chemikalienreste, organisch (Abbeizmittel)
  • Desinfektionsmittel
  • Entwicklerbäder
  • Farben
  • Feuerlöscher
  • Fixierbäder
  • Harze
  • Haushaltchemie (Reinigungsmittel)
  • Holzschutzmittel
  • Klebemittel
  • Kühlerflüssigkeiten
  • Lacke; Laugen (Abflussreiniger)
  • Lösungsmittel (Farbverdünnungen)
  • Nickel/Cadmium-Akkumulatoren
  • öl- und fettverschmutzte Betriebsmittel (Kfz-Ölfilter, ölhaltige Putzlappen u. ä.)
  • PCB-haltige Erzeugnisse und Betriebsmittel (Kleinkondensatoren)
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • quecksilberhaltiger Abfall (Thermometer, quecksilberhaltige Relaisteile)
  • Säuren (Batteriesäure)
  • Spraydosen
  • Trockenbatterien

Sonstige Abfälle, die ebenfalls abgegeben werden können:

  • Pflanzenöle
  • Pflanzenfette (gebrauchte Bratfette und Öle)
  • verbrauchte Tonerkartuschen aus Druckern und Kopierern
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

Allgemeine Annahmebedingungen für Sonderabfallkleinmengen:

  1. Die Annahme von Sonderabfällen erfolgt aus Erfurter Haushalten und Kleingewerbe in haushaltsüblichen Mengen. Sonderabfälle aus Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen werden auf den Wertstoffhöfen und in der Annahmestelle für Sonderabfälle Erfurt-Schwerborn entgegengenommen.
     
  2. Sonderabfälle werden nach der geltenden Sonderabfallartenliste angenommen.
     
  3. Am Schadstoffmobil werden Sonderabfälle bis zu einem Gewicht von 30 kg bzw. einem max. Volumen von 30 Litern je Anlieferungsbehältnis angenommen.

    Ausgenommen davon sind:
    Chemikalienreste, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel, Säuren, Lösungsmittel, Desinfektionsmittel, Kühler- und Bremsflüssigkeiten und Laugen – diese Abfallarten werden am Schadstoffmobil nur bis zu einem Gewicht von 5 kg bzw. einem Volumen von 5 Litern je Anlieferungsbehältnis angenommen.
     
  4. Der Abfallbesitzer hat die Sonderabfälle in gekennzeichneten, verschlossenen, nicht beschädigten Verpackungen (Anlieferbehältnissen), getrennt nach Abfallart und unvermischt persönlich an der Annahmestelle abzugeben. Umfüllungen sind nicht möglich.
     
  5. Der Abfallbesitzer hat bei Abgabe der Sonderabfallart Auskünfte über die Abfallart und deren Herkunft zu erteilen.
     
  6. Die Annahme von Sonderabfall aus Erfurter Haushalten erfolgt gebührenfrei, wenn sich die Menge im bilanzierten Umfang befindet (Abfallgebührensatzung).
     
  7.  Ausgeschlossen von der Annahme sind (Negativliste):
  • Munition und Sprengstoffe
  • Druckgasflaschen
  • radioaktive Abfälle
  • infektiöse Abfälle
  • biologische und chemische Kampfstoffe
  • instabile anorganische und organische Verbindungen