Umgang mit Abfällen bei Bau- und Abbruchmaßnahmen

Es gilt der Grundsatz: Alle im Rahmen der Bau- oder Abbruchmaßnahmen anfallenden Abfälle sind einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder Beseitigung im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zuzuführen.

Bereits vor Beginn der Bau- oder Abbruchmaßnahme muss sich der Bauherr oder dessen Beauftragter mit dem Thema Abfallentsorgung befassen.

Hinweise zum richtigen Umgang mit Abfällen und zum Aufstellen eines Entsorgungskonzeptes sind im Fachbereich Abfall des Umwelt- und Naturschutzamtes zu finden.

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