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Umgebungslärm

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Lärmkarte Erfurt: Tag-Abend-Nacht-Lärmindex

Umwelt- und Naturschutzamt
Stauffenbergallee 18
99084 Erfurt

Tel. 0361 655-2610

E-Mail senden
Zuständige Stelle

Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie
Veröffentlichung der strategischen Lärmkarten für den Straßenverkehr

Die Beeinträchtigung der Einwohnerinnen und Einwohner durch Lärm stellt zunehmend eine Einschränkung der Lebensqualität dar. Hierbei stellt der Verkehr die größte Lärmbelastung im Wohnumfeld dar.  

Sowohl innerhalb der Bebauungsplanung als auch bei der Straßensanierung sind bereits Maßnahmen zum Schutz unserer Bürger vor Lärm eingeleitet worden. Ebenso wurde in der Vergangenheit ein Lärmschutzfensterprojekt mit einem finanziellen Aufwand von ca. 1 Millionen Euro durchgeführt.

Aufbauend auf der Umgebungslärmrichtlinie der EG wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz geändert, so dass europäisch vereinheitlichte Technischer Regeln zur Verfügung stehen um die Lärmbelastung zu ermitteln und langfristige Konzeptionen auf dem Gebiet des Lärmschutzes zu erstellen.

Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf Straßen mit mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen wurde berechnet und die Lärmkarten erstellt. Diese werden hiermit bekanntgegeben.

 


Gesetzlicher Auftrag
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Zuständigkeiten
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Strategische Lärmkartierung für den Straßenverkehr
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Lärmaktionsplan
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Gesetzlicher Auftrag

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der "Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (kurz: Umgebungslärmrichtlinie) den ersten Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan.

externe Informationen: Richtlinie 2002/49/EG [pdf]

Diese Umgebungslärmrichtlinie ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die §§ 47a bis 47f wurden hierzu in das Bundes-Immissionsschutzgesetz neu aufgenommen. Die vorgegebenen einheitlichen europäischen Standards zur Lärmkartierung sind in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) geregelt.

externe Informationen: Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm [pdf]

externe Informationen: Verordnung über die Lärmkartierung [pdf]

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Zuständigkeiten

In Thüringen ist die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie für die Ausarbeitung der Lärmkarten für den Straßenverkehr zuständig.

Die Lärmkarten für die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes werden durch das Eisenbahnbundesamt erstellt.

Die Stadtverwaltung ist aufbauend auf den Lärmkarten für die Lärmaktionsplanung zuständig.

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Strategische Lärmkartierung für den Straßenverkehr

Die Kartierung erfolgt in einzelnen Stufen und Lärmarten:

Erste Stufe

  • Hauptverkehrsstraßen mit über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
     
  • Haupteisenbahnstrecken mit über 60 000 Zügen pro Jahr

Zweite Stufe  

  • Haupteisenbahnstrecken mit über 30 000 Zügen pro Jahr
  • Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
  • Ballungsräume mit über 100 000 Einwohner

Weitere Stufen – alle 5 Jahre

  • Überprüfung alter Karten, ggf. Überarbeitung

 

  Lärmkarte Erfurt: Tag-Abend-Nacht-Lärmindex

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Lärmwerte in den Lärmkarten

1. LDenTag-Abend-Nacht-Lärmindex 24 Stunden
2. LNightNachtlärmindex8 Stunden, beginnend
ab 22 Uhr

Die Werte werden in 5 dB(A) Schritten in einer Höhe von 4 m über Grund ausgewiesen.
Berechnungsgrundlage für die Lärmpläne der Ersten Stufe ist die durchschnittliche Verkehrsbelastung von 2006 (vor Schließung des Erfurter Rings).

Die Verkehrslärmkarten für die Erste Stufe wurden von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie am 11.03.2008 übergeben und können durch Klick (rechts) eingesehen bzw. über Download (unten) heruntergeladen werden. 

  Lärmkarte Erfurt: Nacht-Lärmindex

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Lärmkarte Erfurt: Tag-Abend-Nacht-Lärmindex (ca. 6 MB) [pdf]
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Lärmkarte Erfurt: Nacht-Lärmindex (ca. 6 MB) [pdf]
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Lärmaktionsplan

Sehr geehrte Erfurterinnen und Erfurter,
der Lärmaktionsplan (1. Teil - Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz pro Jahr) wurde im Mai 2009 aufgestellt. Der Plan steht für Sie auf unserer Website bereit (siehe unten) und kann darüber hinaus im Umwelt- und Naturschutzamt als Druckexemplar eingesehen werden. Gegenwärtig (Stand Februar 2012) laufen die Vorbereitungen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (2. Teil - Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr) an. Über Einzelheiten zur Fortschreibung werden Sie rechtzeitig im Amtsblatt und über unser Webangebot informiert. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes gern zur Verfügung. 

Download
Lärmaktionsplan Erfurt [pdf]
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Mehr Informationen unter: Tel. 0361 655-2610

Zuständige Stelle: Immissionsschutz/Chemikalienrecht - Lärmschutz: Verkehrslärm

 

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