Vorsitzender
| Herr Stumm |
Beiratsmitglieder
Stellvertretende Beiratsmitglieder | Herr Girwert Herr Krumbein Herr Pleikies Herr Sauerbrey Herr Voigt Herr Roth
Herr Gloria Frau Karst Herr Keßler Frau Krispin Herr Schulz Herr Werneburg |
Gesetzliche Grundlagen
Die Bildung des Naturschutzbeirates ist gemäß dem Thüringer Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz - ThürNatG -) vorgeschrieben, hier heißt es unter § 39:
"Naturschutzbeiräte
(1) Zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung bei allen Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind bei den Naturschutzbehörden Beiräte für Naturschutz aus unabhängigen und sachverständigen Personen zu bilden ..."
Zielstellung
Die Beiräte dienen der wissenschaftlichen und fachlichen Beratung und Unterstützung der Naturschutzbehörde. Die Beiräte sind bei allen Schutzgebietsausweisungen, der Landschaftsplanung und allen Planungen, bei der die untere Naturschutzbehörde beteiligt wird, zu unterrichten. Die Mitglieder, deren Berufung mindestens zur Hälfte aus dem Kreis der anerkannten Naturschutzverbände erfolgt, sind umfassend über alle wesentlichen Verwaltungsvorgänge der Behörde zeitnah zu unterrichten. Sie haben ein Akteneinsichtsrecht und sollen die Naturschutzbehörde fachlich beraten.
Den Naturschutzbeiräten ist die Chance der Stärkung des amtlichen Naturschutzes durch die auch naturschutzstrategische Beratung und die öffentlichkeitswirksame Lobbyarbeit des ehrenamtliches Naturschutzes etwa in Konflikten mit Projektträgern oder Fachbehörden eröffnet. Vor diesem Hintergrund stellt der Beitrag ein strategisches Konzept für die Arbeit im Naturschutzbeirat zur Diskussion.
Folgende Beratungstermine wurden für das Jahr 2011 abgestimmt:
01.03.2011 (Berufung neuer Beirat)
04.04.2011
16.05.2011
11.07.2011
19.09.2011
21.11.2011
Die Beiratssitzungen finden in der Regel jeweils 17:00 Uhr in der Stauffenbergallee 18, Raum 302 statt.