Fragen und Antworten zum Neubau der Rathausbrücken

Themengrafik mit Aufschrift Fragen Antworten
Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum geplanten Neubau der Rathausbrücken zusammengefasst.

Sie basieren auf den Themen, die in den zurückliegenden Wochen wiederholt hinterfragt wurden - so unter anderem aus Sicht des Städtebaus, der Verkehrsplanung und -entwicklung, des Straßen- und Brückenbaus, des Gewässer- und Baumschutzes, des gesamten Planungsprozesses sowie der Beteiligung von Stadtrat und Bürgerschaft.

Diese häufig gestellten Fragen und Antworten werden fortlaufend aktualisiert.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Auf welcher Grundlage wurde die vorgesehene Brückenbreite gewählt?

Zur Planung des Brückenneubaus und des Umfeldes ist gemäß mehrerer im Jahr 2008 gefasster Beschlüsse von Stadtratsgremien ein Realisierungswettbewerb durchgeführt worden. Gemäß der Aufgabenstellung sind den Verkehren von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen auf der Brücke angemessene Flächen zu gewähren

Die gewählte Breite steht in Übereinstimmung mit der vom Stadtrat im Jahr 2012 gebilligten Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans, Teil Innenstadt. Darin enthalten ist das Konzept der Begegnungszone. Deren Kerngedanke sieht einen Vorrang für Zufußgehen und Aufenthalt in einem vernetzten System von Fußgängerzone und angrenzenden verkehrsberuhigten Straßen und Plätzen vor. Gerade der Bereich der Rathausbrücke steht für eine kulturell, historisch und touristisch bedeutsame Adresse (Krämerbrücke, Breitstrom und Altstadt), die vor allem eine hohe Aufenthaltsqualität erfordert.

Für die Rathausbrücke wird die Zielstellung "Begehbarkeit geht vor Befahrbarkeit" durch die niveaugleiche Querschnittsaufteilung als Mischverkehrsfläche erreicht. Nichtsdestotrotz sind ganz einfach auch Erschließungsfunktionen für das Quartier sowie die Möglichkeit des umfangreichen Anlieferungsverkehrs der zahlreichen Geschäfte sicherzustellen. Eine alternative Zufahrt über Marktstraße, Michaelisstraße oder Predigerstraße ist nicht sinnvoll.

Wie häufig wurde der Stadtrat zum Thema konsultiert?

Beim o. g. Wettbewerb  erarbeiteten mehrere Büros ganz unterschiedliche Gestaltungsentwürfe. Diese wurden durch eine Jury bewertet, in der auch ein Stadtratsmitglied vertreten war. Die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs wurden 2008 in den Ausschüssen und im Stadtrat präsentiert.

Gemäß der Rechtsgrundlage des Realisierungswettbewerbs war einer der Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen. Dazu entschied der Stadtrat im Jahr 2010. Hierbei wurde derjenigen Planung der Vortritt gegeben, bei deren Realisierung der größtmögliche Teil des Baumbestandes auf der Insel erhalten werden konnte. Dass die vier Bäume im direkten Widerlagerbereich bei einer Erneuerung nicht zu erhalten sein würden, darauf war ausdrücklich im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hingewiesen worden.

Nachdem im Jahr 2014 die entsprechenden Mittel für die Planung bereitstanden, billigte der Bau- und Verkehrsausschuss im März 2014 die Vorplanung und deren Überarbeitung im November 2014. In der Sitzung des Stadtrates im Dezember 2014 wurden die Fällung der vier widerlagernahen Bäume und die Umsetzung der geplanten Lösung beschlossen.

Wie und wann wurde die Öffentlichkeit informiert?

Alle Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse zu den Rathausbrücken waren öffentlich. Bereits die Auslobung des Realisierungswettbewerbes im Jahr 2008, alle Ergebnisse des Wettbewerbes und die Entscheidung der Wettbewerbsjury waren öffentlich bekannt gemacht und ausgestellt. Darüber hinaus sind alle Beschlüsse auf www.buergerinfo.erfurt.de nachzuvollziehen.

Die Ausstellung der Arbeiten des Realisierungswettbewerbs war öffentlich. Das Ergebnis und die Arbeiten der Preisträger sind auf www.erfurt.de einzusehen.

Mit Pressemitteilungen im Jahr 2008 wurde zur zukünftigen Durchführung, zur Bekanntmachung und zum Ergebnis des Realisierungswettbewerbs informiert. Dabei ist auf die öffentliche Ausstellung der Arbeiten verwiesen worden. Mit Pressemitteilungen in den Jahren 2010 und 2014 wurde zu den Beschlüssen zur Vergabe der Planung und Billigung der Vorplanung informiert. Mit Mitteilungen und einer Informationsveranstaltung im Jahr 2014 wurden die Anlieger zur Planung informiert. Mit den Hauseigentümern fanden bereits im Herbst 2014 Ortstermine statt.

Wie gebunden ist die Stadt an das Wettbewerbsergebnis? Gibt es Möglichkeiten, das Wettbewerbsergebnis nicht umzusetzen?

Gemäß der Rechtsgrundlage des Realisierungswettbewerbs ist einer der Preisträger mit der weiteren Planung zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.

Was sind das für Bäume: Pioniergehölze, Lebensdauer, Standfestigkeit im Beton, Alter, Ausbreitung der Wurzeln?

Es handelt sich um zwei Bergahorne, eine Robinie und einen Götterbaum. Alle vier Bäume sind mehr als 70 Jahre alt. Robinien und Götterbäume sind Pioniergehölze, ihre Lebenserwartung beträgt ca. 80 bis 100 Jahre. Robinien haben ein Senkerwurzelsystem, das sich weit ausbreitet. Auch der Götterbaum hat ein weit ausgebreitetes, flaches Wurzelsystem. Bergahorne sind keine Pioniergehölze, unter guten Bedingungen können sie bis zu 500 Jahre alt werden. Sie haben ein Herzwurzelsystem, der Oberboden wird dabei intensiv durchwurzelt.

Ist der Wurzelraum durch Betonbauten etc. eingeschränkt, kann der Baum diesen Widerstand als Widerlager benutzen und in seinen statischen Aufbau einbeziehen. Werden diese Widerlager entfernt ist das statische Gleichgewicht gestört und die Standsicherheit ist nicht mehr gegeben.

Fotostrecke: Baumbestand und Brückenzustand

Zwei Bäume stehen nicht senkrecht. Wie gefährlich ist das? Wie wird die Standfestigkeit eingeschätzt?

Wenn die Bäume von Anfang an schräg wachsen, stellt dies keine Gefahr dar, da sich das Wurzelsystem an die entsprechenden Lasten angepasst hat. Erfolgt ein Eingriff in den Wurzelraum, bei dem Wurzeln oder deren Überdeckung entfernt werden, wird diese Anpassung aus dem Gleichgewicht gebracht und der Baum kann in der Folge umstürzen.

War sich die Stadtverwaltung von Beginn an darüber einig, dass die Bäume gefällt werden müssen?

Grundlage des Wettbewerbs war es, nach Möglichkeit die Bäume zu erhalten. Genauso wichtig waren aber auch die Ansprüche aus der zukünftigen Nutzung und der Gestaltung des Umfeldes.

Mit dem vorgesehenen Abriss und Neubau der Widerlager wurden die Möglichkeiten des Baumerhalts zwischen den Fachleuten kontrovers diskutiert. Nach Anhörung des Brückenplaners, der die Erneuerung der Widerlager als technisch sinnvoll und notwendig begründete, und des Baumgutachters, der auf die Statik der Bäume im Rahmen der Erneuerung einging, sowie bei einem nochmaligen Ortstermin wurde deutlich, dass unter den vorgegebenen Rahmenbedingungen ein Baumerhalt nicht möglich ist. Im Ergebnis dieses Prozesses wurde die Notwendigkeit zur Fällung der Bäume im Widerlagerbereich durch die Verwaltung getragen.

Die Veränderung der Ufergestaltung der Breitstrominsel erfolgt mit dem Ziel, die Insel begehbar und erlebbar zu machen, ohne Veränderungen im Abflussprofil des Gewässers zu schaffen. Aus Gründen der Sicherheit hat dies eine Neuprofilierung der Insel zur Folge. Diese wirkt sich durch die Absenkung der Insel auf die Statik des vorhandenen Baumbestandes aus. Diese Thematik wurde ebenfalls mit dem Baumgutachter eingehend in einem Ortstermin erörtert mit dem Ergebnis, dass ein Erhalt unter diesen Vorgaben nicht möglich ist.

Wann muss die vorhandene Brücke für den Fahrverkehr gesperrt werden?

Der bauliche Zustand einschließlich Bestimmung des konkreten Schädigungsgrades wird bis Ende März 2015 ermittelt. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen wird die vorliegende Statik aus dem Jahr 2011 überprüft und die schadensbedingte Resttragfähigkeit neu bestimmt. Gegenwärtig geht die Straßenbauverwaltung davon aus, dass eine Nutzung durch Fahrverkehr nur noch bis Ende 2015 möglich ist. Eine weitere Reduzierung der heutigen Tragfähigkeit von bisher 7,5 t Gesamtmasse auf dann nur noch 3,5 t Gesamtmasse steht höchst wahrscheinlich schon im April 2015 an.

Dies bedeutet u. a., dass bis zu einem Ersatzneubau das Rettungskonzept der Feuerwehr bzw. die Veranstaltungskonzepte für die Krämerbrücke und das Quartier neu entwickelt werden müssen. Veranstaltungen mit hohem Besucherandrang (Themenfeste, Krämerbrückenfest, Weihnachtsmarkt, Töpfermarkt usw.) können aufgrund sicherheitstechnischer Erfordernisse nicht mehr wie bisher auf den Rathausbrücken stattfinden.

Die Zufahrt zum Benediktsplatz und zum Rathausparkplatz müsste neu organisiert und dabei die Michaelisstraße mit einbezogen werden. Eine alternative Zufahrt über die Michaelisstraße als "Gaststättenmeile" ist nicht sinnvoll, zumal die Sondernutzungserlaubnisse für 2015 bereits erteilt wurden. Gaststättenmeile und gleichzeitig Zufahrtsstraße für dieses Quartier schließen sich aus Sicherheitsgründen aus!

Fotostrecke: Baumbestand und Brückenzustand

Ist eine Überarbeitung der bisherigen Planung möglich? Kann man umplanen?

Nein, gleich welche andere Lösung angestrebt wird, also die Brücken schmaler zu bauen oder die neuen inselseitigen Widerlager vor die vorhandenen zu stellen, kommt dies einer neuen Planung gleich.

Was hat die bisherige Planung gekostet?

Bisher wurden  230.000 EUR für die Planung ausgegeben. Für rund 350.00 EUR wurden bereits Aufträge ausgelöst. Weiterhin wurden Gelder für die Durchführung des Wettbewerbs in Höhe von rund 62.000 EUIR ausgegeben (vollfinanziert durch Städtebaufördermittel). Die Höhe der Rückzahlung einschließlich Zinsen beläuft sich auf ca. 82.000 EUR.

Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Neuplanung?

Die aktuelle vorliegende Ausführungsplanung nebst den Ausschreibungsunterlagen ist komplett neu zu erstellen. Es ist daher wieder mit der Vorplanung zu beginnen und die nachfolgenden Planungsphasen - Entwurfs- und Genehmigungsplanung - sind zu durchschreiten. Das bedeutet auch, dass alle Genehmigungen und Zustimmungen neu einzuholen sind.

Es muss nicht nur die Brückenplanung neu erarbeitet werden sondern alle weiteren Fachplanungen wie Straßenbau, Freianlagen, Wasserbau und Statik. Das bedeutet, dass ein neuer Objektplanungsvertrag mit allen Fachbeiträgen ca. eine zusätzliche Summe von 168.000 Euro verbrauchen würde.

Welche Auswirkungen hätte eine Neuplanung auf die Bereitstellung von Fördermitteln?

Die Baukosten der Brücken sind über das Programm "Kommunaler Straßenbau (KSB)" zu 75 Prozent förderfähig. Sollte sich die Maßnahme weiter verschieben, ist davon auszugehen, dass das Bauvorhaben  aus dem Förderprogramm 2015 herausgenommen wird. Eine erneute Anmeldung für 2016 ist möglich, jedoch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert, dass die erneute Aufnahme Erfolg hat. Eine automatische Übertragung in das nächste Jahr erfolgt nicht.

Die Finanzierung der Grün- und Freiflächen auf der Breitstrominsel, der Straßenbau sowie der städtebauliche Mehraufwand für die Gestaltung der Brücken erfolgt im Rahmen der Städtebauförderung. Anteilig können hier die Planungsleistungen refinanziert werden. Wird die Brücke nicht zeitnah begonnen, steht der beantragte Verfügungsrahmen der Stadt nicht mehr zur Verfügung. Die Neubeantragung zu einem späteren Zeitpunkt geht dann zu Lasten anderer Vorhaben.

Die bereits angefallenen Honorare und auch eine mögliche Entschädigung des Planers sind nicht förderfähig. Das bedeutet, dass bei einer Nichtrealisierung des Wettbewerbsergebnisses die bereits angefallenen Honorare und ebenso die Entschädigungen nicht über die Städtebauförderung oder das Programm "Kommunaler Straßenbau (KSB)" refinanziert werden können.

Wie lange würde eine Neuplanung dauern und wann könnte danach der Brückenbau beginnen?

Das Bauvorhaben mit seiner jetzigen Planung kann sofort ausgeschrieben werden. Alle erforderlichen Unterlagen sind fertig, alle Genehmigungen liegen vor, die Finanzierung ist gesichert. Soll eine andere technische Lösung realisiert werden, ist nahezu die gesamte Planung neu zu erbringen. Das erfordert Geld! Infolge der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung ist die Verwaltung an das Haushaltsrecht gebunden.

Beginnen kann eine neue Planung auch erst dann, wenn die bestehenden Beschlüsse durch die Stadtratsgremien aufgehoben und andere neue Gestaltungsgrundsätze beschlossen werden. Ist bis dahin die Finanzierung der neuen Planung gesichert, kann der entsprechende Auftrag ausgelöst werden.

Sollte die von der Bürgerinitiative vorgestellte Variante mit dem Versatz der Widerlager in Richtung Gewässer tatsächlich realisierbar sein und durch den Stadtrat zur Umsetzung beschlossen werden, ist die Planung ab der Vorplanung vollständig neu zu erstellen und die nachfolgenden Planungsphasen - Entwurfs- und Genehmigungsplanung - sind wiederholt zu durchschreiten. Durch die Ausschreibungsregularien werden ein Baubeginn ab März 2017 und ein Bauende vor dem Weihnachtsmarkt 2018 realistisch. Voraussetzung dafür sind auch Fördermittelzusagen durch die Landesregierung.

Kann auf die Rathausbrücken unter bestimmten Umständen verzichtet werden?

Werden die Rathausbrücken nicht erneuert, muss die Anfahrbarkeit des Rathauses und seines Umfeldes durch Kraftfahrzeuge von der Michaelisstraße bzw. über die Predigerstraße gewährleistet werden, wobei im unmittelbaren Fischmarktbereich eine Querung der dicht befahrenen Stadtbahnstrecke zu erheblichen Konflikten führen wird. Fußgänger und Radfahrer könnten dann wie im Mittelalter nur die Krämerbrücke zur Querung des Flusslaufs benutzen. Diese Situation wird massive Konflikte insbesondere mit touristischen Belangen hervorrufen. Beides widerspricht dem Verkehrsentwicklungsplan und wäre eine absolut absurde Variante.

Welche Brückenbreite könnte den Erhalt der Bäume sichern?

Der Erhalt der Bäume ist im Wesentlichen nicht direkt von der Brückenbreite abhängig sondern von der Lage der Brückenwiderlager. Eine beidseitige Verschmälerung der Brücke um ca. 3 m auf nur noch 4,80 m würde die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass alle vier Starkbäume erhalten bleiben können. Da die Rathausbrücken dann für den Fahrverkehr gesperrt werden müssten, ist diese Lösung nicht umsetzbar, die Brücken wären lediglich als Fußgänger- bzw. Radfahrerbrücke nutzbar.

Als einzig denkbare Alternative zur Fällung der vier widerlagernahen Bäume wäre zu untersuchen, ob die neuen Widerlager direkt vor die alten gesetzt werden können, damit die Bestandswiderlager an Ort und Stelle verbleiben können. Dies bedarf aber sowohl einer konstruktiven als auch einer statischen Untersuchung. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.

Können zum Erhalt der Bäume die erforderlichen Widerlager auf bzw. durch das bestehende Widerlager gebaut werden (zum Beispiel Bohrungen/ Pfahlgründung)?

Es liegen keine verlässlichen Unterlagen zum Aufbau der Widerlager vor. Als gesichert gilt jedoch, dass die Gründung der Rathausbrücken nicht den heute geltenden Normen im Brückenbau entspricht, deren Erfüllung aber Grundlage für die Förderung durch das Land sind. Selbst unter der Annahme, dass eine kostspielige Ertüchtigung der Widerlager glücken könnte, müssten die Widerlager zum Aufbau einer neuen Auflagerbank soweit abgetragen werden, dass bereits hier in den Wurzelraum der Bäume eingegriffen würde.

Welche Auswirkungen hätte eine Reduzierung der Brückenbreite auf die Nutzung der Brücke?

Aufgrund der vorhandenen Erschließungsfunktion der Rathausbrücken müssen  Radfahrer und Kfz sicher nebeneinander Platz finden.  Bei einer Verringerung der Brückenbreite nimmt also die Aufenthaltsqualität für Fußgänger ab und die Nutzungskonflikte für Familien, Senioren und Touristengruppen zu. Die für die Begegnungszone beschlossenen Zielstellungen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität sind nur in Verbindung mit einem komfortablen Flächenangebot für Fußgänger zu erreichen.

Weiterhin bedingt die Durchführung von Märkten und Stadtfesten auf der Brücke die momentan gewählte Breite von 10,80 m. Nicht zu vergessen ist die Notwendigkeit, die Krämerbrücke im Brand- und Katastrophenfall von der Rathausbrücke aus anfahren zu können. Die Sicherheitskonzepte bei allen Innenstadtveranstaltungen sehen ebenso vor, dass die Feuerwehr die Rathausbrücken befahren kann. Dies wäre bei einer schmaleren Brücke mit Marktständen nicht mehr möglich. Die Konsequenz wäre, dass sämtliche Innenstadtfeste nicht mehr auf dem Straßenzug zwischen Wenigemarkt und Benediktsplatz stattfinden.

Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Reduzierung der Brückenbreite um zwei Meter ist fachlich unschlüssig. Den Bäumen verhilft dies nicht sicher zum Erhalt, da die Bautätigkeiten nicht weit genug von den Wurzeln abrücken. Daher ist dies keine Maßnahme zur Rettung der Bäume. Die Reduzierung der Brückenbreiten um diese zwei Meter führt aber dazu, dass Fußgänger vom Wenigemarkt kommend auf ein Geländer zulaufen und das beschriebene Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen nicht mehr zu erfüllen ist.

Fotostrecke: Visualisierungen und Verkehrs-Varianten

Was wollte die Untere Wasserbehörde mit dem Neubau und dem größeren Durchflussquerschnitt erreichen?

Forderungen der Unteren Wasserbehörde beziehen sich auf ein Abflussprofil mit einem Leistungsvermögen von ca. 20 bis 22 m³/s entsprechend der hydraulischen Berechnungen. Des Weiteren sind die vorhandenen Sohlabstürze beim Umbau der Brücke zu beseitigen. Diese Forderung ergibt sich aus der EU-Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL 2000) zur Durchgängigkeit von Fließgewässern.

Welche Auswirkungen ergeben sich an der Breitstrominsel, wenn die neuen Widerlager in den Flusslauf direkt vor die bestehenden gebaut werden?

Je nach notwendiger Dicke der neuen Widerlager bleibt die Breite der Breitstromarme durch den Wegfall der Mittelstützen nahezu gleich. Ziel des Wettbewerbes war es allerdings, den Querschnitt des Breitstromes insgesamt zu vergrößern und die inselseitigen Böschungen naturnah zu gestalten. Jeder natürliche Flusslauf hat auch natürlich gestaltete Uferbereiche, die in dem Ökosystem Fließgewässer wichtige Aufgaben erfüllen. Führt ein Fluss durch eine Stadt, gibt es viele andere Anforderungen, die mit der natürlichen Gewässergestaltung konkurrieren. Dennoch sollten keine Möglichkeiten ungenutzt bleiben, Verbesserungen an der naturnahen Gestaltung und der Erlebbarkeit des Gewässers umzusetzen. So wurden die inselseitigen Widerlager für die Brücken nach hinten gerückt und damit die Möglichkeit  für eine naturnahe Ufergestaltung geschaffen.

Warum soll die Insel künftig begehbar und öffentlich nutzbar angelegt werden?

Die Freiflächen um die Krämerbrücke und damit auch die Insel sind öffentliche Grünflächen. Gemäß der vom Stadtrat 2008 gebilligten Aufgabenstellung des Realisierungswettbewerbes ist die Krämerbrücke als Brücke über den Breitstrom besser zur Wirkung zu bringen. Die heute abriegelnde Wirkung des Umfeldes, wie Breitstrominsel und Rathausbrücken auf der Südseite, soll gemindert werden. Die neuen Rathausbrücken sollen mit ihrem reizvollen Wechsel zwischen Innenraum und Außenraum zu einem eigenständig erlebbaren, attraktiven Element im Stadtraum werden. Der Freiraum um die Rathausbrücke ist in angemessener Form erlebbar zu machen. Dazu zählt auch die Öffnung der Insel. Um die Begehbarkeit herzustellen, muss die Insel zwangsläufig abgeflacht werden. Der Baumbestand ist bei gleichzeitiger Begehbarkeit nicht zu retten.

Können auch neue und große Bäume an dieser Stelle gepflanzt werden?

In den bisherigen Planungen sind vier neue Bäume auf der südlichen Breitstrominsel enthalten. Je nachdem, ob sich für oder gegen die Begehbarkeit der Insel entschieden wird, bleiben diese Bäume entweder erhalten oder werden durch neue (vier oder ggf. mehr) ersetzt. Ebenfalls entscheiden kann man noch immer, ob die beiden Bäume vor der Krämerbrücke durch entsprechende Neupflanzungen ersetzt werden. Auch über die Größe aller neu zu pflanzenden Bäume kann man noch entscheiden. Vor dem Hintergrund, dass dies möglicherweise den gesuchten Kompromiss für das gesamte Vorhaben darstellen könnte, wäre es durchaus möglich und sinnvoller,  bereits große und auch teure Bäume zu pflanzen, als mit der gesamten Planung von vorn zu beginnen.

Besteht noch immer die Möglichkeit, das Bauvorhaben wie geplant zu realisieren?

Bisher war geplant, mit dem Neubau der Rathausbrücken nach dem Krämerbrückenfest  2015 zu beginnen. Bis zum Weihnachtsmarkt 2015 sollte die östliche Brücke im Rohbau errichtet sein und ein bauzeitliches Provisorium für die Dauer des Weihnachtsmarktes eine nahezu ungehinderte Nutzung des Straßenzuges sichern. Danach wäre bis zum Krämerbrückenfest 2016 die westliche Brücke im Rohbau errichtet worden und bis zum Weihnachtsmarkt 2016 der Straßenzug fertig gestellt.

Denkbar ist die Realisierung des geplanten Vorhabens mit einer Verschiebung um ca. ein halbes Jahr. Um die jetzt bestätigten Fördermittel zu binden, muss eine Beauftragung noch in diesem Jahr erfolgen. Es liegt für diese zeitliche Verschiebung zwar noch keine Bestätigungen von den Fördermittelgebern vor, die Stadtverwaltung geht aber davon aus, dass hierfür haushaltsrechtliche Möglichkeiten gefunden werden können.

Welche neue Planung führt aus Sicht der Stadtverwaltung zum Erfolg?

Die Brücken in ihren Breiten zu reduzieren stellt aus Sicht der Stadtverwaltung die schlechteste Möglichkeit dar und wird den Erhalt der Bäume nicht gewährleisten. Alle Ansprüche an Funktionalität lassen sich nur mit entsprechenden Brückenbreiten realisieren. Aus diesem Grund wurde an dieser Idee nicht gearbeitet.

Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagene Variante, die inselseitigen Widerlager vor die bestehenden zu setzen, muss weiter untersucht werden. Damit würden aber alle bisherigen gestalterischen und planerischen Ansprüche verworfen.