"Schrumpfende Städte", "Regionen sterben aus" oder "Die Deutschen werden immer älter" - mit solchen und ähnlichen Schlagzeilen titeln immer häufiger die Medien und machen somit auf aktuelle und vor allem zukünftige Probleme der Stadtentwicklung aufmerksam.
Die Stadtentwicklung erlebt in der heutigen Zeit einen grundlegenden Paradigmenwechsel: Bisher war Stadtentwicklung durch Expansion geprägt. Die Bereitstellung geeigneter Flächen für Wohn- und Gewerbenutzungen standen im Vordergrund. Heute bilden rückläufige Bevölkerungszahlen und Stadtstrukturen belastende Leerstände von Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien die Ausgangsbasis der Stadtentwicklung. Die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung und hieraus resultierende soziale Probleme sowie kleiner werdende finanzielle Handlungsspielräume der Stadt sind weitere Herausforderungen, die auch von der Landeshauptstadt Erfurt zu bewältigen sind.
Sich diesem Problem zu stellen, ist eine vordringliche Aufgabe der Stadtentwicklungsplanung. Zielstellung ist es aber nicht nur, diesen Schrumpfungsprozess und dessen Folgen zu begleiten, so dass der Bevölkerung der Stadt auch in Zukunft ein lebenswertes und bezahlbares Umfeld zur Verfügung steht, sondern auch den demographisch bedingten Einwohnerverlust durch Gewinnung von Neubürgern zu begrenzen. Nur eine attraktive Stadt mit einem nachfragegerechten Angebot an Arbeitsplätzen, Wohnraum, sozialer, kultureller und technischer Infrastruktur und einer intakten Umwelt hat auch eine Chance, sich als urbanes Zentrum der Region zu behaupten und neue Einwohner hinzuzugewinnen.
Für die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben wird durch die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt ein Stadtentwicklungsprogramm erarbeitet, welches den Handlungsrahmen der langfristigen Entwicklung der Stadt Erfurt formuliert. Es soll eine von Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit gleichermaßen getragene Handlungsgrundlage für die künftige Planungen und Entscheidungen bilden.
Ein wesentlicher Bestandteil des Stadtentwicklungsprogramms ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK), welches auf Grundlage der Thüringer Städtebauförderrichtlinie (ThStBauFR), Anlage 9, "Leitfaden zur Erarbeitung von integrierten Stadtentwicklungskonzepten" erarbeitet wurde und eine Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln aus dem Bund-Länder-Programm Stadtumbau Ost darstellt. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Landeshauptstadt Erfurt setzt sich aus den Komponenten
- Stadtentwicklungskonzept (Teil A)
- Stadtumbaukonzept (Teil B)
- teilräumliche Konzepte (Teil C)
zusammen, welche untereinander in direkter Wechselwirkung stehen.
In Vorbereitung und zur weiteren Untersetzung des Stadtentwicklungskonzeptes wurden und werden zu den verschiedenen Themenkomplexen Detailuntersuchungen und Einzelkonzeptionen erarbeitet, die ebenfalls Bestandteil des Stadtentwicklungsprogrammes sind.