Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ist eine Umstellung der Förderung von der Dorferneuerung zur integrierten ländlichen Entwicklung erfolgt. Der neue Fördergrundsatz "integrierte ländliche Entwicklung" führt die raumbezogenen Maßnahmen der Dorferneuerung, Flurbereinigung und agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zusammen. Im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung werden neben der Dorferneuerung auch die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, ländliche Infrastrukturmaßnahmen, z. B. ländlicher Wegebau, Schutzpflanzungen, Kooperation von Land- und Forstwirten sowie Maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz gefördert.
Ziel der Stadt Erfurt ist es, schrittweise alle ländlich geprägten Ortschaften unter Berücksichtigung der neuen Fördermöglichkeiten zu einer Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung zu beantragen. Für die zukünftig in das Programm aufzunehmenden Ortschaften wird die Aufnahme in das Förderprogramm in Abhängigkeit von:
- der Einbindung des Dorfes in ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept,
- den tatsächlichen Missständen (Erneuerungsbedarf) im Ort,
- der zeitlichen Einordnung von städtischen Maßnahmen, welche die Erneuerung im Ort unterstützen, z. B. Bau des Abwasserkanals, geplante Sanierung kommunaler Gebäude,
- der finanziellen Situation der Stadtverwaltung Erfurt (haushalterische Möglichkeiten)
zu beurteilen sein.