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Dorferneuerung

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Kirche Bindersleben  
Kirche mit saniertem Teich in Bindersleben
 
   

Dorferneuerung - allgemeine Informationen

Die Dorferneuerung hat sich zu einem wirkungsvollen Planungs- und Umsetzungsinstrument für ländliche Siedlungen herausgebildet. Der Freistaat Thüringen gewährt im Rahmen des Programms Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung. Die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich in anerkannten Förderschwerpunkten. Durch die Aufnahme von Ortschaften in das Programm der Dorferneuerung wird es möglich, bei tragbaren Kosten eine hohe Qualität des Planens und Bauens für die städtebauliche Erneuerung zu erreichen.

Vorrangiges Ziel der Dorferneuerung ist es, die Vielfalt der ländlichen Siedlungsstrukturen zu sichern und gleichzeitig die Individualität der historisch gewachsenen Dörfer zu wahren. Neben der Erhaltung und Entwicklung des Erscheinungsbildes der Ortschaften sollen vor allem auch die Lebensverhältnisse ihrer Bewohner verbessert werden.


Stand der Dorferneuerung in der Stadt Erfurt

Seit 1994 wurden in das Programm der Dorferneuerung 13 Dörfer der Stadt Erfurt aufgenommen . In diesen Ortschaften wurden die verschiedensten kommunalen und privaten Maßnahmen der Dorferneuerung realisiert.

Die Aufnahme von Ortschaften der Stadt Erfurt in das Landesprogramm zur Förderung der Dorferneuerung ist gemäß der geltenden Förderrichtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt folgendermaßen möglich: 

  Dorferneuerung Rhoda

  • Die Ortschaften Schmira und Molsdorf wurden in ein Flurbereinigungsverfahren einbezogen und sind daher seit 1997 ohne Antrag als Förderschwerpunkte anerkannt. Die Förderung erfolgte nach alter Förderrichtlinie aus dem Jahre 2002 solange bis die Flurbereinigung abgeschlossen war und ist nach der Förderrichtlinie ab 2004 auf 5 Jahre befristet.
  • Die weiteren Ortschaften wurden durch Antragstellung der Stadt Erfurt als Förderschwerpunkt anerkannt. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt war auf 3 Jahre befristet, mit Änderung der Förderrichtlinie ab dem 01.01.2002 erfolgte die Anerkennung für 5 Jahre. Der Antrag zur Aufnahme einer Ortschaft oder Ortslage ist bis zum 30.10. beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha zu stellen. Der Stadtrat entscheidet über die Antragstellung
Kommunale Maßnahmen

Buergerhaus Schmira  
Bürgerhaus in Schmira
 
   

Zu den realisierten kommunalen Vorhaben gehören u. a.:

  • Die Sanierung, Umbau und eventuelle Umnutzung öffentlicher Gebäude, so entstanden Bürgerhäuser durch den Ausbau des ehemaligen Schulgebäudes in Schmira, in Frienstedt durch den Umbau einer Gaststätte, in Niedernissa durch die Sanierung der Gemeindescheune.
  • Die Einrichtung einer Heimatstube durch Umbau und Sanierung eines Nebengebäudes in Hochstedt.


Heimatstube Hochstedt  
Heimatstube Hochstedt
 
   
  • Die dorfgerechte Gestaltung von öffentlichen Räumen, wie die Gestaltung von Straßen und Plätzen in Bindersleben, die Gestaltung von Freiflächen in Molsdorf oder die Gestaltung des Dorfangers in Rohda.
  • Die Sanierung und Instandsetzung von Teichen sind Maßnahmen, die in den Ortschaften, Bindersleben und Marbach aus dem Dorferneuerungsprogramm gefördert wurden.

Private Maßnahmen

Dorferneuerung braucht für den Erfolg die Mitwirkung der Bürger, die mit der Umsetzung privater Maßnahmen entscheidend zur Erhaltung und Bewahrung des dörflichen Ortsbildes beitragen. Bis Dezember 2004 wurden in allen Förderschwerpunkten aus dem Dorferneuerungsprogramm private Maßnahmen mit Kosten in Höhe von ca. 1.6 Mio. Euro realisiert

Es handelt sich dabei z. B. um

  • die Sanierung von Fassaden und Dächern ortsbildprägender Haupt- und Nebengebäude,
  • die Sanierung von Hoftoren, Türen und Fenstern,
  • die dorftypische Gestaltung von Höfen und Einfriedungen
  Dorferneuerung Skizze

Ausblick

Durch das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ist eine Umstellung der Förderung von der Dorferneuerung zur integrierten ländlichen Entwicklung erfolgt. Der neue Fördergrundsatz "integrierte ländliche Entwicklung" führt die raumbezogenen Maßnahmen der Dorferneuerung, Flurbereinigung und agrarstrukturelle Entwicklungsplanung zusammen. Im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung werden neben der Dorferneuerung auch die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes, ländliche Infrastrukturmaßnahmen, z. B. ländlicher Wegebau, Schutzpflanzungen, Kooperation von Land- und Forstwirten sowie Maßnahmen landwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz gefördert.

Ziel der Stadt Erfurt ist es, schrittweise alle ländlich geprägten Ortschaften unter Berücksichtigung der neuen Fördermöglichkeiten zu einer Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung zu beantragen. Für die zukünftig in das Programm aufzunehmenden Ortschaften wird die Aufnahme in das Förderprogramm in Abhängigkeit von:

  • der Einbindung des Dorfes in ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept,
  • den tatsächlichen Missständen (Erneuerungsbedarf) im Ort,
  • der zeitlichen Einordnung von städtischen Maßnahmen, welche die Erneuerung im Ort unterstützen, z. B. Bau des Abwasserkanals, geplante Sanierung kommunaler Gebäude,
  • der finanziellen Situation der Stadtverwaltung Erfurt (haushalterische Möglichkeiten)

zu beurteilen sein.

 

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