Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt als sogenannter vorbereitender Bauleitplan die generellen räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele einer Gemeinde dar, indem er die geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung, Verkehr, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz usw.) die vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Er ist somit das zentrale Steuerungsinstrument für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung.
Aus dem Flächennutzungsplan lassen sich keine konkreten Rechtsansprüche, zum Beispiel das Recht, ein Grundstück zu bebauen, ableiten. Er ist jedoch wichtige Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen (verbindliche Bauleitpläne), die mit rechtsverbindlichen Festsetzungen die städtebauliche Entwicklung in Teilbereichen der Stadt konkretisieren.
Die Landeshauptstadt Erfurt verfügt seit dem 27.05.2006 über einen wirksamen Flächennutzungsplan (FNP). Er besteht aus dem Planwerk im Maßstab 1 : 10 000 und dem Erläuterungsbericht.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Erfurt ist:
Beipläne zur Erläuterung wichtiger Einzelthemen
Der Erläuterungsbericht enthält als Bestandteil des Flächennutzungsplans Informationen zu
- rechtlichen Grundlagen und Vorgaben,
- Rahmenbedingungen und Zielen sowie
- den Inhalten.
Eine Reihe von Textkarten dienen zur graphischen Untersetzung der einzelnen Themen.
Der Flächennutzungsplan wird auf Grund verschiedener Entwicklungen und Projekte kontinuierlich den planerischen Erfordernissen angepasst. Bei der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen können zum Beispiel Festsetzungen vorgesehen sein, die sich nur teilweise aus dem Flächennutzungsplan entwickeln lassen. Da nach § 8 Baugesetzbuch Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu bereits wirksamen Änderungen bzw. zu aktuell laufenden Änderungsverfahren.
FNP-Änderung Nr. 3 Stand: Entwurf, öffentliche Auslegung - zurückgestellt
FNP-Änderung Nr. 6 Stand: in Aufstellung
FNP-Änderung Nr. 7 Stand: in Aufstellung