GIS532 "Kühnhäuser Straße - Süd"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: GIS532 "Kühnhäuser Straße - Süd" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:
Der Bebauungsplan GIS532 ist seit dem 21.10.2005 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in Aufstellung.

Weitere Informationen siehe unten.

1. Änderung des Bebauungsplanes GIS532

Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planziele angestrebt:

  • Nachfragegerechte Überarbeitung des bestehenden Bebauungsplans GIS532  "Kühnhäuser Straße - Süd"
  • Ausweisung günstig geschnittener, zusammenhängender Baugebiete für gewerbliche und gartenbauliche Nutzungen durch Umstrukturierung der bestehenden und Festsetzung neuer Sondergebietsflächen
  • Einräumung einer Oberkante baulicher Anlagen von bis zu 40 m auf Teilflächen
  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von produzierenden und dienstleistungsorientierten Gewerbebetrieben durch Ausschluss von Vergnügungsstätten und Einzelhandelsbetrieben, Beschränkung der Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften auf solche, die der Versorgung des Gewerbegebietes dienen
  • Schutz der Ortslagen Mittelhausen und Kühnhausen vor störenden Emissionen
  • Errichtung von Solaranlagen auf den Dächern der Neubauten im bautechnisch möglichen Umfang
  • Prüfung einer Dachbegrünung in den Bereichen, in denen keine PV-Anlagen oder sonstige technisch erforderliche Dachaufbauten verortet sind
  • Erstellung eines Verschattungsgutachtens für die Fläche SO2
  • Die neu anzulegenden Stellplätze werden mit aufgeständerten Solaranlagen errichtet.
  • Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen wird das Anlegen eines Teiches zur Aufnahme von Niederschlagswasser geprüft.
  • Zum Schutz der Ortslage Mittelhausen wird die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand oder Lärmschutzwall geprüft.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

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