LIA286 "Überm Feldgarten/Auf dem Irrberg"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: LIA286 "Überm Feldgarten/Auf dem Irrberg" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:
Der Bebauungsplan ist seit 11.06.1992 rechtsverbindlich.
Zurzeit ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes im Verfahren.

 Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Feinsteuerung des Einzelhandels gemäß dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept Erfurt in Verbindung mit der Erfurter Sortimentsliste in einem Teilbereich der Weimarischen Straße
  • Festsetzung nicht zentrenrelevanten Einzelhandels gemäß Erfurter Sortimentsliste bis an die Schwelle der Großflächigkeit (800 m²)
  • Ausnahmsweise Zulassung von Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Handwerks- oder Gewerbebetrieben, dessen Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet ist und der nur dem Verkauf selbst produzierter oder bearbeiteter Produkte dient
  • Ausnahmsweise Zulassung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes
  • Ausschluss von Betrieben der Gastronomie (Schank- und Speisewirtschaften), die nicht der Gebietsversorgung dienen
  • Neuregelung von Fremd- und Eigenwerbung
  • Gewährleistung eines planungsrechtlichen Bestandsschutzes für Nutzungen, die durch die Änderung des Bebauungsplanes unzulässig oder eingeschränkt werden

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier noch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

Weitere Informationen zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan siehe unten im Downloadbereich.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr, beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

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