STO329 "Hinter der Mühle und den Höfen"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: STO329 "Hinter der Mühle und den Höfen" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status

Der Bebauungsplan wurde am 27.10.1993 rechtsverbindlich.
Die 1. vereinfachte Änderung wurde am 03.11.1995 rechtsverbindlich.
Die 2. vereinfachte Änderung ist seit 21.03.1997 rechtsverbindlich.

Weitere Informationen zur 1. und 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes siehe unten im Downloadbereich.

Hinweis:
Die 2. vereinfachte Änderung betrifft nur die in der zugehörigen Begründung aufgeführten Teilbereiche.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

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