WIN356 "Sondergebiet Erholung"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: WIN356 "Sondergebiet Erholung" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status:
Der Bebauungsplan ist seit 05.05.1993 rechtsverbindlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes befindet sich in Aufstellung.

Weitere Informationen siehe unten om Downloadbereich.

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Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen.
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

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