ERG002 - Ergänzungssatzung für den Ortsteil Gispersleben-Viti, Kühnhäuser Straße

Geltungsbereich: ERG002 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Stadtplanungsamt

Satzung der Stadt Erfurt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 BauGB zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Ergänzungssatzung ERG 002 Gispersleben-Viti, Kühnhäuser Straße

Status: rechtskräftig seit 20.08.1999

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalsatzungen, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereit gehalten werden.
Lassen Sie sich zum Verständnis der Satzung fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

Zum Stadtplan

Bauinformationsbüro