SA KRV421 "Äußere Oststadt"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA KRV421 "Äußere Oststadt" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Äußere Oststadt

Vollverfahren gemäß § 142 Absatz 1 und 3 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 14.12.1996 rechtsverbindlich.

Neudefinierung der Sanierungsziele für das Gebiet südlich der Leipziger Straße mit dem am 20.01.2016 durch den Stadtrat beschlossenen "Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzept Äußere Oststadt" sowie dessen am 24.05.2023 beschlossenen Fortschreibung.

Mit der seit 01.10.2021 rechtsverbindlichen Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Äußere Oststadt“ SA KRV421 für den Teilbereich Ladestraße (TAS005) wurde der Teilbereich Ladestraße aus dem Sanierungsgebiet entlassen. Für den verbleibenden Teilbereich 2 wurde die städtebauliche Sanierung bis 31.12.2030 verlängert.

Weitere Informationen siehe unten.

Neudefinierung der Sanierungsziele für das Gebiet südlich der Leipziger Straße

Für das Gebiet südlich der Leipziger Straße wurden mit dem am 20.01.2016 durch den Stadtrat beschlossenen "Integrierten städtebaulichen Rahmenkonzept Äußere Oststadt" sowie dessen am 14.05.2023 durch den Stadtrat beschlossenen Fortschreibung die Sanierungsziele neu definiert.

Teilaufhebung der Sanierungssatzung für den Teilbereich Ladestraße und Verlängerung für den Teilbereich 2

Foto: TAS005 Foto: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

TAS005 - Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung „Äußere Oststadt“ SA KRV421 für den Teilbereich Ladestraße

Status: rechtsverbindlich seit 01.10.2021
 

Weitere Informationen siehe unten im Downloadbereich

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