Verkehrsentwicklungsplan Teilkonzept Innenstadt

Das Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung hat 2010/2011 den Verkehrsentwicklungsplan für die Erfurter Innenstadt erarbeiten lassen. Dieser wurde im Juli 2012 einstimmig durch den Stadtrat beschlossen.

Ausgangssituation und Ziele

Kutsche und Straßenbahn
Foto: Marktstraße Foto: © Barbara Neumann

Auf Grund der herausragenden Bedeutung der Erfurter Innenstadt und dem hier bestehenden Handlungsdruck wurde 2011 in einem ersten Schritt das Teilkonzept „Innenstadt einschließlich Wirtschaftsverkehr“ fertiggestellt. Dieser schreibt die Leitbilder und Ziele bezüglich der einzelnen Verkehrsarten für die kommenden 10 bis 15 Jahre für die Erfurter Innenstadt fest.

Das bereits in den 1970er Jahren erarbeitete und schrittweise umgesetzte Innenstadtverkehrskonzept bildet die Grundlage für die heute vorhandene Verkehrserschließung in einer Verkehrszellenstruktur. Dieses System hat sich sehr gut bewährt. Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes 1994 wurde dieses Konzept konsequent unter den neuen Gegebenheiten weiterentwickelt. Zielstellungen waren eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt mit ÖPNV und Individualverkehr sowie eine hohe Aufenthaltsqualität durch Verkehrsberuhigung in den Straßen der innerstädtischen Quartiere.

Entwicklungstendenzen, welche zwischen 2009 und 2011 zu beobachten waren, sowie neue Zielstellungen, die Ergebnisse der durchgeführten Mängelanalyse und die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren erforderten eine grundsätzliche Überprüfung und Fortschreibung der Zielstellungen für die Verkehrsentwicklung der Innenstadt.

Grafik: Vorschlag für das Logo der Begegnungszone Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Der Verkehrsentwicklungsplan für die Innenstadt zeigt Handlungskonzepte insbesondere für eine weitergehende Verkehrsberuhigung zur Erhöhung der Aufenthalts- und Wohnqualität in den Straßen und Quartieren der Innenstadt und die Organisation des ruhenden Verkehrs auf. Das Ziel ist eine wirksame Qualitätsverbesserung für Fußgänger und Radfahrer und eine verbesserte Organisation des Wirtschafts- und Lieferverkehrs in der Innenstadt. Kernidee dieses integrierten Verkehrskonzeptes ist eine „Begegnungszone Innenstadt“, in der dem Zufußgehen und dem Verweilen ein besonderer Vorrang eingeräumt wird.

Die „Begegnungszone Innenstadt“ soll vielmehr ein spezifisches Erfurter Markenzeichen werden, mit dem die vorgesehenen, oben dargestellten verkehrlichen und städtebaulichen Charakteristika in die Öffentlichkeit vermittelt und einprägsam kommuniziert werden können.

(Zitat aus dem Verkehrsentwicklungsplan Erfurt – Teil Innenstadt).

Geltungsbereich: Lageplan Begegnungszone Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Veröffentlichungen

Planungsprozess

Der Planungsprozess wurde in einer offenen Form unter regelmäßiger Beteiligung von Vertretern der Stadtratsfraktionen, der interessierten Verbände und Interessenvertreter in drei Workshops durchgeführt.

Parallel dazu hatte die breite Öffentlichkeit die Möglichkeit einer Beteiligung über ein Internetforum, was auch vielfältig angenommen wurde. Am 18.07.2012 wurde die Drucksache 0160/12 „Verkehrsentwicklungsplan Erfurt Teil Innenstadt einschließlich Wirtschaftsverkehr“ durch den Stadtrat beschlossen.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet die Begegnungszone?

Die Begegnungszone ist ein klar definiertes zentrales, städtebaulich wie touristisch exponiertes Gebiet innerhalb der Erfurter Innenstadt. Dem Zufußgehen und dem Aufenthalt soll der Vorrang eingeräumt und der Kfz-Verkehr auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Straßenverkehrsrechtlich soll die „Begegnungszone Innenstadt“ mit Fußgängerbereichen oder verkehrsberuhigten Bereichen nur noch zwei unterschiedliche Regelungen umfassen. Alle in diesem Gebiet vorhandenen öffentlichen Stellplätze werden ausschließlich Bewohnern, mobilitätsbeeinträchtigten Personen sowie zum Laden und Liefern zur Verfügung stehen. Damit wird erreicht, dass der Parksuchverkehr deutlich abnimmt. Die Kfz-Erreichbarkeit ist dennoch für jedermann jederzeit gewährleistet.

Das Zeichen „Begegnungszone“ ist in Deutschland kein StVO-konformes Zeichen, sondern soll als ein besonderes Erfurter Markenzeichen etabliert werden.

Wird die gesamte Innenstadt zur Begegnungszone?

Nein, die Begegnungszone bezieht sich vor allem auf die Fußgängerzonen, bedeutende Plätze, Aufenthaltsbereiche sowie kulturell, historisch und touristisch bedeutsame Adressen. Auf dem Lageplan ist das Gebiet blau gekennzeichnet. Die Begegnungszone wird eingegrenzt von folgenden Straßen:

  • Holzheienstraße
  • Theaterplatz
  • Maximilian-Welsch-Straße
  • Lauentor
  • Andreasstraße
  • Große Ackerhofsgasse
  • Venedig
  • Augustinerstraße
  • Johannesstraße
  • Anger
  • Neuwerkstraße
  • Eichenstraße
  • Regierungsstraße

Wer darf in die Begegnungszone einfahren?

Die Erreichbarkeit für den Kraftfahrzeugverkehr bleibt für jedermann jederzeit bestehen. Um den Verkehr auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren, werden Durchfahrten wie die Meister-Eckehart-Straße gesperrt und die Stellplätze innerhalb der Begegnungszone für Bewohner, mobilitätsbeeinträchtigte Personen sowie auf Laden und Liefern beschränkt. Für Besucher stehen außerhalb der Begegnungszone in den Parkhäusern sowie im Straßenraum zahlreiche Stellplätze zur Verfügung. Über das vorhandene Parkleitsystem sind diese leicht aufzufinden.

Wann wird die Begegnungszone eingeführt?

Einige Maßnahmen zur weiteren Verkehrsberuhigung in der Innenstadt von Erfurt wurden bereits vor der Einführung der Begegnungszone umgesetzt. So erfolgte zum 1. Januar 2014 die Einführung der Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen. Seit 1. Juli 2014 ist die Durchfahrt der Meister-Eckehart-Straße für den Kfz-Verkehr gesperrt.

Die Begegnungszone selbst ist vor allem abhängig von den Regelungen des Ruhenden Verkehrs. Mit dem Beschluss des Parkraumkonzeptes am 29.01.2015 durch den Stadtrat wurde ein wichtiger Grundstein für die Einführung der Begegnungszone gelegt. Am 01.09.2018 wurde die westliche Innenstadt in die Bewirtschaftung einbezogen. Seit 01.01.2019 sind die Parkregelungen auch in den bereits bestehenden Bewohnerparkgebieten 2 und 3 angepasst. In der gesamten Innenstadt ist das Parken mit Parkschein und für Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis gestattet. Lediglich innerhalb der Begegnungszone dürfen ausschließlich Bewohner, mobilitätsbeeinträchtigte Personen sowie der Lieferverkehr parken. Damit wird der Parksuchverkehr minimiert und der Verkehr auf das notwendige Maß beschränkt. Anfang 2020 wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung an den Haupterschließungsstraßen von 30 km/h auf 20 km/h reduziert. Damit sind auch die verkehrsorganisatorischen Maßnahmen umgesetzt. Im September 2020 begann die Kampagne zur Begegnungszone. Damit wurde und wird über die wesentlichen Inhalte informiert. Wirklich sichtbar wurde die Begegnungszone mit der Installation der Eingangstore im Dezember 2020.

Realisierte Maßnahmen

Mit dem Verkehrsentwicklungsplan wurde ein integriertes Handlungskonzept entwickelt. Die aufgeführten Maßnahmen bringen jeweils für mehrere Nutzer Vorteile. Die untenstehenden Maßnahme-Nummerierungen beziehen sich auf die Angaben in dem Konzept.

Weitere umgesetzte Maßnahmen:

Zielkonzept MIV-Erschließung

  • Maßnahme M2 – Festlegung und Kennzeichnung der Zufahrtsstellen zur Begegnungszone mit „Eingangstoren“ (Dezember 2020)

Zielkonzept Wirtschaftsverkehr

  • Maßnahme W1 – Einrichtung des Runden Tisches zum Wirtschaftsverkehr
  • Maßnahme W4 – Einrichtung von Liefer-/Ladezonen im Nahbereich der Fußgängerzone für die Anlieferung außerhalb der Lieferzeiten
  • Maßnahme W6 – Überprüfung der Praxis zur Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen im Hinblick auf Nutzergruppen, die nicht dem Wirtschaftsverkehr zuzuordnen sind

Zielkonzept Radverkehr

  • Maßnahme R2 – Freigabe der Fußgängerzone im westlichen Anger zwischen Neuwerkstraße und Borngasse für Radfahrer
  • Maßnahme R4 – Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Straßenzug Bonifaciusstraße – Walkmühlstraße – Dalbergsweg zum Schutz des Radverkehrs (auch unter dem Aspekt der Lärmminderung sowie im Zusammenhang mit dem Thema Verkehrssicherheit allgemein)
  • Maßnahme R6 – Fortführung des Fahrradabstell-Anlagenprogramms mit der Eröffnung der Radstation Süd am Hauptbahnhof am 23.05.2016

Zielkonzept Fußgängerverkehr

  • Maßnahme F1 – Umsetzung der „Begegnungszone Innenstadt“ durch Ausweisung, mittels Beschilderung und Realisierung der flankierend erforderlichen Maßnahmen in den Bereichen MIV-Erschließung, Parken sowie Wirtschaftsverkehr
  • Maßnahme F2 – Anordnung der nicht als Fußgängerbereich ausgewiesenen Straßenabschnitte innerhalb der Begegnungszone als verkehrsberuhigter Bereich mit Anpassung der Straßenraumgestaltung
    In den Erschließungsstraßen der Verkehrszellen wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf 20 km/h reduziert. Eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereiche hätte dort auch für den Radverkehr zu Einschränkungen geführt. Deshalb wurde vorerst dieser Kompromiss gewählt.
  • Maßnahme F3 – Erweiterung der Fußgängerzone in der Schlösserstraße zwischen Pilse und Junkersand

Zielkonzept Öffentlicher Personennahverkehr

  • Maßnahme Ö1 – Durchführung einer Machbarkeitsstudie zu einer möglichen Stadtbahnführung im Zuge der Puschkinstraße
  • Maßnahme Ö2 – Umsetzung des Haltestellenprogramms in der Innenstadt

Zielkonzept Verkehrsmarketing

  • Entwicklung einer Kampagne zur „Begegnungszone Innenstadt Erfurt“