Der Amtsärztliche Dienst ist vorrangig ein Gutachtendienst, der basierend auf gesetzlichen Vorschriften geforderte personenbezogene Gutachten erstellt.
Er wird nur im Auftrag von Behörden, Gerichten, öffentlich rechtlichen Institutionen oder vergleichbaren Einrichtungen tätig.
Privatpersonen können den Fachdienst nur in besonderen Fällen mit der Durchführung von Untersuchungen beauftragen (z. B. Untersuchungen zur Prüfungsfähigkeit) und sich direkt an diesen wenden.
Wichtig ist, dass man sich im Falle der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit unmittelbar noch am Prüfungstag zu seinem Hausarzt in Behandlung begibt und von dort ein hausärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zur amtsärztlichen Untersuchung mitbringt.