Bewohnerparken und Bewohnerparkgebiete

1992 wurden die ersten Bewohnerparkquartiere in der Erfurter Innenstadt eingeführt und stetig erweitert. Am 01.09.2018 erfolgte die Einführung des Bewohnerparkens in den bisher nicht bewirtschafteten Gebieten Bonifaciusstraße und Bonemilchstraße. Bis Ende 2018 entstanden aus den ehemaligen zehn kleinteiligen Bewohnerparkquartieren fünf neue Bewohnerparkgebiete.

Historie des Bewohnerparkens in Erfurt

Karte: Übersichtskarte – Historie der Bewohnerparkgebiete in der Erfurter Innenstadt (Ausschnitt) Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

Zur Verbesserung der Parkbedingungen für die Bewohner in der Erfurter Innenstadt wurde ab 1990 das Bewohnerparken für einzelne Teilgebiete eingeführt und damit den Bewohnern eine bevorrechtigte und flexiblere Nutzung der Parkmöglichkeiten angeboten. Als erstes Bewohnerparkquartier entstand 1992 das Quartier A – Neuwerkstraße. Diesem folgten 1992 das Quartier B – östlicher Ring, 1994 die Quartiere C – Südlicher Ring und D – Wenigemarkt. 1995 kamen die Quartiere E – Andreasviertel, F – Domplatz sowie G – Waldenstraße hinzu. Mit der weiteren städtebaulichen Neuordnung des Gebietes wurden 2001 auch Teile des Brühls als Bewohnerparkquartier H ausgewiesen.

Nach umfangreichen Parkraumuntersuchungen erfolgte 2008 im Gebiet Huttenplatz die Ausweisung als Bewohnerparkgebiet K und 2011 im Gebiet Rudolfstraße als Bewohnerparkgebiet L. In der Erfurter Innenstadt waren bis 2018 zehn Bewohnerparkquartiere ausgewiesen und mit den Buchstaben A bis L gekennzeichnet.

Mit der Parkraumkonzeption für die Innenstadt von Erfurt, welches im Januar 2015 vom Stadtrat bestätigt wurde, wurde nachgewiesen, dass auch in den Gebieten Bonemilchstraße und Bonifaciusstraße die Einführung des Bewohnerparkens gerechtfertigt ist. 2018 wurden die Quartiere in der Innenstadt neu strukturiert, so dass fünf große Bewohnerparkgebiete entstanden.

Neuordnung der Bewohnerparkgebiete

Grafik: Grafik – Darstellung der Begegnungszone und der Parkgebührenzone Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Warum neue Regelungen?

  1. Nach der StVO § 45 Abs. 1 dürfen innerhalb eines Bewohnerparkgebietes werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50% der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden. Dies war in einigen Erfurter Bewohnerparkgebieten nicht mehr eingehalten.
  2. Der Stadtrat hat mit dem Verkehrsentwicklungsplan Teil Innenstadt die Einführung einer “Begegnungszone” beschlossen. Dies ist ein Gebiet in dem der Kraftfahrzeugverkehr auf das notwendige Maß reduziert werden soll, um eine höhere Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu erhalten. Die Stellplätze sollen daher ausschließlich den Bewohnern, mobilitätsbeeinträchtigten Personen und Lieferanten zur Verfügung stehen.

Um diese Ziele zu erreichen war eine Neuordnung der Bewohnerparkgebiete notwendig.

Grafik: Grafik – Darstellung Bewohnerparkquartiere/Bewohnerparkgebiete Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Was hat sich geändert?

Aus bisher zehn Bewohnerparkquartieren wurden fünf Bewohnerparkgebiete. Die Gebietsgrößen bieten den Bewohnern eine möglichst große Freiheit bei der Wahl des Stellplatzes, führt aber zu keinem unerwünschten Binnenverkehr innerhalb der Gebiete.

Grafik: Grafik – Schema der Parkregelungen Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Die kleinteiligen und uneinheitlichen Parkregelungen führten zu einem erhöhten Parksuchverkehr und waren vor allem für Ortsfremde schwer zu verstehen. Nun gelten zwei Regelungen:

  • innerhalb der Begegnungszone: Parken mit Bewohnerparkausweis und
  • außerhalb der Begegnungszone: Parken mit Parkschein sowie Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis frei.

Zeitlicher Ablauf

Karte: Übersichtskarte – Bewohnerparkgebiete (Ausschnitt) Karte: © Stadtverwaltung Erfurt

1. Stufe: Bewohnerparkgebiete 1, 4 und 5 am 01.09.2018

Zuerst wurden die bisher nicht bewirtschafteten Gebiete Bonemilchstraße und Bonifaciusstraße in den Bewohnerparkgebieten 4 und 5 in die Bewirtschaftung integriert. Dazu stellte die Verwaltung zunächst in einer Bürgerversammlung am 4. Juli 2017 die Ergebnisse der Parkraumerhebungen und die Planungsabsichten vor. Nach der Diskussion mit den Bürgern und Gewerbetreibenden wurden die umsetzbaren Vorschläge und Hinweise in die Konzepte eingearbeitet. Mitteilungen im Internet und Amtsblatt gaben den genauen Einführungstermin für das Bewohnerparken und alle damit zusammenhängenden Bedingungen bekannt.

Zuerst wurde in den Gebieten Bonemilchstraße, Bonifaciusstraße und im Andreasviertel die Beschilderung geändert und Parkscheinautomaten aufgestellt. Diese gingen am 01.09.2018 in Betrieb.

Innerhalb der Bewohnerparkgebiete 1, 4 und 5 liegen die ehemaligen Bewohnerparkquartiere

A – Neuwerkstraße (teilweise)
C – Südlicher Ring (teilweise)
E – Andreasviertel
F – Domplatz
H – Brühl
L – Rudolfstraße.

Für diese Quartiere gab es am 4. Juli 2017 eine gemeinsame Informationsveranstaltung, in der die geplanten Veränderungen erläutert und diskutiert wurden. Die ausgegebenen Bewohnerparkausweise (Kennzeichnung mit Buchstaben) behielten ihre Gültigkeit und wurden mit einem Neuantrag entsprechend ausgetauscht (Kennzeichnung mit Ziffern).

2. Stufe: Bewohnerparkgebiete 2 und 3 am 01.01.2019

Als nächster Schritt wurden die Bewohnerparkgebiete 2 und 3 umbeschildert. Dazu gehören die ehemaligen Bewohnerparkquartiere:

A – Neuwerkstraße (teilweise)
B – Östlicher Ring
C – Südlicher Ring (teilweise)
D – Wenigemarkt
G – Waldenstraße
K – Huttenplatz.

Die Anwohner dieser Gebiete waren ebenfalls zu der Informationsveranstaltung am 4. Juli 2017 eingeladen. Mit dem Ablauf des alten Bewohnerparkausweises und der Beantragung eines neuen, erfolgte die Umschreibung auf die neuen Bewohnerparkgebiete.

Genaue Informationen über die zeitliche Umsetzung erfolgten über die Tagespresse, im Amtsblatt und hier im Internet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Bewohnerparken?

Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätzen per Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Gebietes. In Erfurt werden zwei verschiedene Bewirtschaftungsarten praktiziert:

  • reine Bewohnerstellplätze für eine ausschließliche Nutzung durch berechtigte Bewohner und
  • die Mischnutzung von gebührenpflichtigen Stellplätzen mit Bewohnerparken.

Bewohner dürfen diese Stellplätze zeitlich uneingeschränkt nutzen. Eine Gebühr wird jährlich für den Bewohnerparkausweis fällig, der bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen ist.

Wo kann Bewohnerparken angeordnet werden?

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung (400 m) von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Weitere Informationen finden Sie in der Straßenverkehrsordnung  (StVO) und der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO).

Was soll mit Bewohnerparken erreicht werden?

Bewohner von städtischen Kerngebieten, in denen auf Grund einer erheblichen Konzentration von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Arbeitsplätzen eine hohe allgemeine Stellplatznachfrage besteht, haben mangels freier Stellplätze kaum die Möglichkeit ihr Fahrzeug in Wohnungsnähe abzustellen. Dies wirkt sich negativ auf die Wohnqualität aus.

Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen erhöhen sich die Chancen für die Bewohner auf einen freien Stellplatz. Gleichzeitig trägt das Bewohnerparken zur Verkehrsberuhigung in den Bewohnerparkgebieten bei, da der Parksuchverkehr von Bewohnern und wohngebietsfremden Parkern abnimmt. Das Bewohnerparksystem ist daher als eine Maßnahme für die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt zu sehen.

Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?

Einen Bewohnerparkausweis erhalten:

  • Personen, die mit dem Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz besitzen oder anmieten können
  • Personen, die mit vorliegender Meldebescheinigung einen amtlich gemeldeten Nebenwohnsitz vorweisen und deren Hauptwohnsitz über 50 km von Erfurt entfernt liegt
  • Jeder Bewohner, der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in dem jeweiligen Gebiet gemeldet ist, erhält einen  Bewohnerparkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder von ihm dauerhaft genutztes Fahrzeug (Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter erforderlich)

Hinweis: Krafträder benötigen derzeit keinen Bewohnerparkausweis

Für welche Fahrzeuge gibt es einen Bewohnerparkausweis?

Für das Kraftfahrzeug, das auf den Bewohner als Halter zugelassen ist oder durch ihn nachweislich als Antragsteller dauernd genutzt wird (Nutzungsbestätigung durch Fahrzeughalter ist erforderlich, z. B. bei Dienstwagen o. ä.).

Wer erhält keinen Bewohnerparkausweis?

  • Kein Bewohnerparkausweis wird erteilt, wenn im Wohnhaus oder in der Wohnanlage ein Stellplatz (z.B. Tiefgaragenplatz) zur Verfügung steht bzw. genutzt werden kann
  • der Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises entfällt weiterhin für Wohnmobile oder wenn das Fahrzeug entsprechend der Eintragung in der Zulassungsbestätigung Teil 1 (Fahrzeugschein) länger als 5,20 m ist

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Die Gebühr für Bewohnerparkausweise betragen:

  • für ein halbes Jahr 15 Euro
  • für ein Jahr 30 Euro

Die Gebühren sind bei Beantragung/Erteilung bevorzugt per EC-Zahlung oder bar zu begleichen.

Welche Dokumente sind vorzulegen?

  • Vorlage der Zulassungsbestätigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Führerschein des Antragstellers
  • Personalausweis oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes des Antragstellers
  • Nutzungsbestätigung für das Fahrzeug, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist

Wo kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Zuständige Stelle in der Stadtverwaltung ist das

Tiefbau- und Verkehrsamt
Untere Straßenverkehrsbehörde
Johannesstraße 173
99084 Erfurt

Sprech- und Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

Ansprechpartner finden Sie unter dem unten stehenden Link. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich einen Antrag auf Bewohnerparkausweis herunterzuladen.
Zur Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde notwendig. Außerhalb der Sprechzeiten ist dies nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.