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Bewohnerparken und Bewohnerparkquartiere

Bewohnerparkquartiere A bis H  
Bewohnerparkquartiere A bis L (hier nur ein Ausschnitt)
 
   

Bewohnerparken in Erfurt  - Einige Fragen und Antworten

Was ist Bewohnerparken?

Bewohnerparken ist die Einschränkung der allgemeinen Nutzbarkeit von öffentlichen Stellplätze per Beschilderung zugunsten der Bewohner eines bestimmten Quartiers. In Erfurt werden zwei verschiedene Bewirtschaftungsarten praktiziert: reine Bewohnerstellplätze für eine ausschließliche Nutzung durch berechtigte Bewohner und die Mischnutzung von Kurzzeitstellplätzen mit Bewohnerparken. Bewohner dürfen diese Stellplätze zeitlich uneingeschränkt und gegebenenfalls gebührenfrei nutzen.
Um auf den Bewohnerstellplätzen parken zu dürfen, müssen die Bewohner des entsprechenden Quartiers im Besitz eines Bewohnerparkausweises sein, den sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen können.

Wo kann Bewohnerparken angeordnet werden?

Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
(Quelle: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung)

Was soll mit Bewohnerparken erreicht werden?

Bewohner von städtischen Kerngebieten, in denen auf Grund einer erheblichen Konzentration von Handels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie Arbeitsplätzen eine hohe allgemeine Stellplatznachfrage besteht, haben mangels freier Stellplätze kaum die Möglichkeit ihr Fahrzeug in Wohnungsnähe abzustellen. Dies wirkt sich negativ auf die Wohnqualität aus.
Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen erhöhen sich die Chancen für die Bewohner auf einen freien Stellplatz. Gleichzeitig trägt das Bewohnerparken zur Verkehrsberuhigung in den Bewohnerparkquartieren bei, da der Parksuchverkehr von Bewohnern und wohngebietsfremden Parkern abnimmt. Das Bewohnerparksystem ist daher als eine Maßnahme für die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt zu sehen.


Bewohnerparkquartiere in Erfurt

Zur Verbesserung der Parkbedingungen für die Bewohner wurde ab 1990 das System der Bevorrechtigung des Parkens der Bewohner für einzelne Parkflächen eingeführt und bis 1992 schrittweise auf eine Vielzahl an Parkflächen ausgeweitet. Durch die anschließende Zusammenfassung der einzelnen Parkflächen zu Bewohnerparkquartieren konnte den Bewohnern eine flexiblere Nutzung der Parkmöglichkeiten angeboten werden.
In der Erfurter Innenstadt sind zur Zeit neun Bewohnerparkquartiere ausgewiesen und mit den Buchstaben A bis K gekennzeichnet. Im Mai 2011 wird das Bewohnerparkquartier L im Bereich der Rudolfstraße wirksam.

  Bewohnerparkquartiere A - L

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Bewohnerparkquartiere A bis L [pdf]
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Bewohnerparkquartier-Auswahl
 

A - Neuwerkstraße
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B - Östlicher Ring
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C - Südlicher Ring
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D - Wenigemarkt
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E - Andreasgebiet
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F - Domplatz
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G - Waldenstraße
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H - Brühl
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K - Huttenplatz
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L - Rudolfstraße
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Wer erhält einen Bewohnerparkausweis?

  • Personen, die mit dem Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkquartier gemeldet sind und keinen eigenen Stellplatz besitzen oder anmieten können
  • Personen, die einen amtlich gemeldeten Nebenwohnsitz vorweisen und deren Hauptwohnsitz über 50km von Erfurt entfernt liegt

Für welche Fahrzeuge gibt es einen Bewohnerparkausweis?

  • Für das Kraftfahrzeug, das auf den Bewohner als Halter zugelassen ist oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt wird        

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

  • Die Gebühr beträgt für ein halbes Jahr 13 Euro, für ein Jahr 25 Euro und für zwei Jahre 50 Euro.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises?

  • Vorlage des Fahrzeugscheines oder des Fahrzeugbriefes 
  • Nutzungsbestätigung für das Fahrzeug, wenn der Antragsteller nicht der Halter ist
  • Personalausweis oder Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes des Antragstellers

Wo kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Zuständige Stelle in der Stadtverwaltung ist das Tiefbau- und Verkehrsamt, Untere Straßenverkehrsbehörde, in der Johannesstraße 173.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter dem unten stehenden Link. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, sich einen Antrag auf Bewohnerparkausweis herunterzuladen. 
Zur Ausgabe des Bewohnerparkausweises ist eine persönliche Vorsprache bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde notwendig.
 

Zuständige Stelle: Straßenverkehrsrecht/Untere Straßenverkehrsbehörde

 

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