Erfurter Rathaus
Rathaus

Rathaus aktuell

Pressemitteilungen

Amtsblatt

OB-Kolumne

Goldenes Buch

Jahresrückblick

Stadtrat

Stadtverwaltung

Bürgerservice

Bürgerbeteiligung

Stadt-/Ortsteile

Stadtrecht

Landes- und Bundesbehörden

Wahlen

Daten und Fakten

Logo Erfurt.de Rendezvous in der Mitte Deutschlands english | français | 中文
RSS | Stadtplan | Sitemap | Impressum

BürgerserviceStadtratsitzungStadtverwaltung


Suche auf Erfurt.de

Erweiterte Suche
entdecken
Rathaus
erleben und verweilen
leben und wohnen
Wirtschaft
engagiert
mobil
Veranstaltungen
Service
 
StartseiteRathausRathaus aktuellPressemitteilungen2008Juli
Schriftgröße AAA
 
Pressemitteilung vom 01.07.2008

1. Juli 2008
zurück zur Übersicht
zurück zur Übersicht

Änderung der Stadtordnung für mehr Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt

Im Mai 2003 trat die ordnungsbehördliche "Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Erfurt" (kurz Stadtordnung) in Kraft. Störendes Verhalten in Verbindung mit Alkoholgenuss, wie z. B. Grölen, Anpöbeln von Passanten oder die Gefährdung anderer durch das Herumliegenlassen oder Zerstören von Flaschen und Gläsern, wird seitdem auf Basis des § 8 Stadtordnung geahndet. Trotz regel­mäßiger und gezielter Kontrollen durch die Vollzugsdienstkräfte des Bürgeramtes konnten diese störenden Verhaltensweisen in der Vergangenheit nicht beziehungsweise nur eingeschränkt unter­bunden werden. Im Gegenteil traten besonders in der Innenstadt vermehrt die folgenden Probleme auf:

  • Senioren fühlen sich nicht sicher,
  • Passanten werden von alkoholisierten Personen belästigt,
  • Verschmutzungen (zerbrochene Flaschen, Zigarettenkippen etc.) finden sich nicht nur auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sondern auch auf Kinderspielplätzen.

Eine Hauptursache der beschriebenen Probleme liegt in einem ungehemmten Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit. Verschiedene Städte in Thüringen haben diesen daher bereits in ihren Stadt­ordnungen für Teile des Stadtgebietes verboten bzw. eingeschränkt. Nunmehr soll mittels einer Änderungsverordnung auch in die Stadtordnung der Landeshauptstadt eine Vorschrift aufgenommen werden, welche den Alkoholgenuss auf Kinderspielplätzen, vor Schulen, Kindergärten und an näher definierten Orten im Innen­stadtbereich (Fußgängerzonen, Bereich der Krämerbrücke, Domplatz, Domstufen, Willy-Brandt-Platz) einschränkt. Den Ver­schmutzungen von Kinderspielplätzen mit Zigarettenkippen, welche bei Verschlucken durch Kleinkinder zu einer erheblichen Gesund­heitsgefährdung führen können, wird durch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen begegnet.

Die Verordnung wird am 4. Juli 2008 im Amtsblatt der Landes­hauptstadt Erfurt veröffentlicht und tritt am Samstag, dem 5. Juli 2008, in Kraft.

 

  zum Seitenanfang zum Seitenanfang | Seite drucken Seite drucken | Seite weiterempfehlen Seite weiterempfehlen  
Kontakt | Impressum © Landeshauptstadt Erfurt