Grundsteuerbescheid

Information zu der Leistung

Festsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes und der von der Landeshauptstadt Erfurt beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (Grundvermögen). Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird die Grundsteuer B auch über die Steuererklärung (Steueranmeldung) des Steuerschuldners festgesetzt.

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt
  • Erklärung zur Bemessung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung
  • Vollmacht für den Bevollmächtigten, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll

Weiterführende Informationen

Der Bescheidzugang erfolgt per Post.

Ansprechpartner

Frau Pfeiffer
Hauptsachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-2528+49 361 655-2528faxFax +49 361 655-2549
Frau Venus
Sachgebietsleiterin
workTel. +49 361 655-2542+49 361 655-2542faxFax +49 361 655-2549

Zuständige Stelle