Erlaubnisverfahren Heilpraktiker

Information zu der Leistung

Zulassung zur Prüfung, Erteilen der Erlaubnis

Benötigte Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Antragsteller infolge eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen Sucht, die für die Berufsausübung erforderliche Eignung fehlt (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Behörde gem. § 30 Abs. 5 BZRG (örtlich zuständige Meldebehörde, nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis der Volksschulbildung (Vorlage im Original oder beglaubigt)
  • Nachweis über Schulungen zu heilkundlichen Tätigkeiten (sektoralen Heilpraktiker)
  • Aufenthaltsgenehmigung bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes und Arbeitserlaubnis bei beabsichtigter Ausübung

Kosten

249,00 EUR entsprechend der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung

Weiterführende Informationen

Hinweis

Die Terminvergabe zur Kenntnisprüfung erfolgt eigenständig durch das Gesundheitsamt Erfurt.

Ansprechpartner

Herr Förster
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7833+49 361 655-7833faxFax +49 361 655-7777
Frau Kohlhoff
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7817+49 361 655-7817faxFax +49 361 655-7777