Anzeige/Genehmigung einer Ausspielung oder Lotterie

Information zu der Leistung

Erlaubnis / Versagung zur Durchführung einer Ausspielung oder Lotterie

Benötigte Unterlagen

  • Freistellung von Körperschaftssteuern zum Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Kalkulation mit Benennung des Reinertrages, der Gewinnsumme und die anfallenden Kosten
  • Gewinnplan (verzeichnete Gewinne)

Kosten

10,00 EUR bis 20.000,00 EUR entsprechend der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Innenministeriums.

Weiterführende Informationen

Die Lotterie ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.

Ansprechpartner

Herr Förster
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7833+49 361 655-7833faxFax +49 361 655-7777
Frau Kohlhoff
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7817+49 361 655-7817faxFax +49 361 655-7777