Erlaubnisverfahren nach § 55 Gewerbeordnung - Reisegewerbekarte

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz (bei Handel mit unverpackten Lebensmitteln (Amt für Soziales und Gesundheit)
  • Nachweis Abschluss Haftpflichtversicherung (bei Schaustellern)
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Kosten

50,00 bis 400,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Macheleidt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7824+49 361 655-7824
Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804
Herr Schneider
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-7814+49 361 655-7814
Frau Stöckigt
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7821+49 361 655-7821

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Gewerbean-, -abmeldung, -erlaubnisse