Auskunft aus dem Gewerbeanzeigen/-register

Information zu der Leistung

Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (einfache Auskunft). Die Übermittlung weiterer Daten ist nur bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses zulässig (erweiterte Auskunft).

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax, Postweg, E-Mail möglich

Benötigte Unterlagen

  • schriftlicher Antrag
  • bei erweiterter Auskunft mit Begründung zur Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses

Kosten

15,00 EUR

Weiterführende Informationen

Erreichbarkeit aller Ansprechpartner auch per

Ansprechpartner

Frau Planert
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7806+49 361 655-7806

Zuständige Stelle

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