Erlaubnisverfahren nach § 34 Gewerbeordnung - Pfandleihgewerbe

Information zu der Leistung

Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

Antragstellung bzw. Einreichung der Unterlagen, Aushändigung:

  • persönliche Vorsprache, per Fax, Postweg, E-Mail (PDF muss unterschrieben sein), auch per Vollmacht möglich
  • persönliche Aushändigung, auch per Fax oder Postweg möglich

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Stellungnahme vom zuständigen Amtsgericht, Abt. Insolvenz und Abt. Zwangsvollstreckung (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer (Einholung durch Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten)
  • Nachweis über die erforderlichen Mittel und Sicherheiten
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)

Kosten

50,00 - 1.000,- EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Lange-Dittmar
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7811+49 361 655-7811

Zuständige Stelle

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