Erlaubnisverfahren nach § 2 Thüringer Spielhallengesetz - Spielhallen und ähnliche Unternehmen

Information zu der Leistung

Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein spielhallenähnliches Unternehmen betreiben will, bedarf der Erlaubnis.

Benötigte Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Abt. Bürgerservice oder zuständige Meldebehörde)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten, örtlich zuständige Gewerbebehörde)
  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes in Steuersachen
  • Baurechtliche Genehmigung bzw. Stellungnahme des Bauamtes 
  • Vorlage Registerauszug bei Unternehmen mit Eintragungspflicht in das Handelsregister (Amtsgericht)
  • Sozialkonzept

Kosten

100,00 EUR bis 2.500,00 EUR

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Frau Schilling
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-7804+49 361 655-7804

Zuständige Stelle

Weitere Leistungen in der Kategorie Gewerbean-, -abmeldung, -erlaubnisse