Internationaler Führerschein

Information zu der Leistung

  • Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
  • EU- Kartenführerschein muss ausgestellt sein (eventuell vorher Umtausch)
     

Hinweis zu Fragen

Sollten trotz der Erläuterungen, die Sie in dieser Leistung finden, weitere Fragen zu fahrerlaubnisrelevanten Themen bestehen, buchen Sie bitte einen Beratungs- oder Auskunftstermin oder senden Sie eine E-Mail an fahrerlaubnis@erfurt.de.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • EU-Kartenführerschein
  • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nach Passverordnung - bitte mitbringen, kann nicht im Bürgeramt gemacht werden (Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen)

Kosten

14,00 EUR

Weiterführende Informationen

Terminvergabe in der Führerscheinstelle

Derzeit ist im Bereich Fahrerlaubnisangelegenheiten grundsätzlich eine Bearbeitung nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Diesen vereinbaren Sie bitte online auf  www.erfurt.de. Es wird darauf hingewiesen, dass immer vormittags zu den Öffnungszeiten der Führerscheinstelle je nach Personalstärke geprüft wird, ob weitere Termine für den jeweiligen Tag freigegeben werden und Sie somit auch kurzfristig für Ihre Anliegen einen Termin buchen können.

Für den Fall, das Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie den Termin bitte rechtzeitig vorher ab. Hierfür nutzen Sie bitte den Absage-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder senden eine E-Mail an buergeramt@erfurt.de mit dem Betreff Terminabsage und unter Angabe Ihrer Termindaten (Name, Aufrufnummer, Tag und Uhrzeit).

Hinweis zum Datenschutz

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gelten ab dem 25.05.2018. Im Rahmen der Antragstellung müssen personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Ebenso gesetzlich geregelt ist die Löschung von Daten. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie insbesondere im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), der Fahrpersonalverordnung (FPersV), dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV). Ohne die erforderlichen Angaben können Anträge nicht bearbeitet werden.

Hinweis

  • wenn kein persönliches Erscheinen des Antragstellers möglich ist reicht eine schriftliche Vollmacht unter Beifügung des originalen EU-Führerscheins und des Originalpersonaldokumentes aus

Zuständige Stelle

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