Öffentliche Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe

Information zu der Leistung

Sofern auf öffentlichen Veranstaltungen Lebensmittel behandelt und/oder abgegeben werden, sind die Vorschriften der Verordnung (EG) 852/2004 über Lebensmittelhygiene einzuhalten. Zur Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften führt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ausschließlich im Vorfeld Beratungen durch, um Beanstandungen bei einer gegebenenfalls durchgeführten Überwachung zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

Angaben zum Standort, Betriebsbeschreibung mit Produktsortiment

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Die gesetzlichen Grundlagen sind in folgenden Dokumenten enthalten:

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene
  • Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts

Sie finden die Dokumente auf dieser Seite:

http://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/sv/aemter/stelle-317.htmc

Zuständige Stelle

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