Schülerspeisung

Information zu der Leistung

Durch die Landeshauptstadt Erfurt wird an allen staatlichen allgemeinbildenden Schulen eine Mittagsversorgung angeboten.

Für die Bereitstellung der Mittagsversorgung entstehen für die Landeshauptstadt Erfurt Kosten. Daraus resultierend erhebt die Landeshauptstadt Erfurt entsprechend der "Tarifordnung zur Beteiligung der Eltern an den Aufwendungen für die Schülerspeisung an den Staatlichen Schulen in der LH Erfurt" (SchSpTarifOEF) von den Essenteilnehmern bzw. deren Personensorgeberechtigten ein Entgelt.

In den beiden selbstkochenden Einrichtungen Förderzentrum 1 „Schule am Andreasried“ und Förderzentrum 2 „Hören“ erfolgt die Durchführung der Mittagsversorgung inkl. der Abrechnung direkt über die jeweilige Schule.

Bei allen anderen staatlichen allgemeinbildenden Schulen erfolgt die Durchführung der Mittagsversorgung inkl. der Abrechnung über den jeweils beauftragen Caterer. Mit diesem schließen die Essenteilnehmer bzw. deren Personensorgeberechtigte einen Vertrag zur Mittagsversorgung ab.

Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen sind von der Erhebung der Portionspreise befreit. Ein entsprechender Antrag kann im Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt gestellt werden.

Einige Erfurter Grund- und Förderschulen sowie Gemeinschaftsschulen mit Primarstufe nehmen am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm teil. Über die Teilnahme entscheidet die Schulleitung in Abstimmung mit dem Amt für Bildung.

Hinweis

Diese Seite gibt es auch in Leichter Sprache: Mittag-Essen in Leichter Sprache

 

Benötigte Unterlagen

  • Zur Beantragung der Unterstützungsleistungen aus dem Bereich Bildung und Teilhabe (BuT) ist der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt notwendig
  • ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat

Ansprechpartner

SB Schülerangelegenheiten
workTel. +49 361 655-4024+49 361 655-4024faxFax +49 361 655-6603

Zuständige Stelle