Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)

Information zu der Leistung

Soziale Ausgleichsleistungen im Rahmen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)

Benötigte Unterlagen

Voraussetzungen und benötigte Unterlagen

1. Sie müssen Verfolgter im Sinne des BerRehaG sein. Dies ist durch eine Bescheinigung der
    Rehabilitierungsbehörde nachzuweisen, zu beantragen im Thüringer Landesverwaltungsamt,
    Abteilung 4, Referat 610, Karl-Liebknecht-Straße 4 in 98527 Suhl.
    Den Link zu den Antragsformularen finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

2. Die festgestellte Verfolgungszeit muss bis zum 2. Oktober 1990 angedauert haben oder mehr
    als drei Jahre  betragen.

3. Sie müssen in Ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sein. Diese Feststellung
    wird durch die zuständige Sachbearbeiterin im SG Wohngeld/BAFöG/BerRehaG im Amt für 
    Soziales der Stadt Erfurt getroffen. Das Antragsformular zur Beantragung der sozialen
    Ausgleichsleistungen nach § 8 BerRehaG finden Sie unter "Formulare".  Es ist auch bei der
    zuständigen Sachbearbeiterin erhältlich.

4. Beziehen Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Versicherung,
    ist Voraussetzung für die Gewährung der Ausgleichsleistung, das zwischen Beginn der
    Verfolgungszeit und dem Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung ein Zeitraum von mehr als 
    sechs Jahren liegt.

Auf Basis Ihres Antrags können Ausgleichsleistungen bis zu 240,00 EUR monatlich, bei Rentnern bis zu 180,00 EUR monatlich gezahlt werden.

Im Rahmen der Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze wurde (u.a.) das BerRehaG mit in Kraft treten zum 29.11.2019 entfristet.
 

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie beim Thüringer Landesverwaltungsamt.

Ansprechpartner

Frau Reichmann
Teamleiterin
workTel. +49 361 655-6241+49 361 655-6241faxFax +49 361 655-6249

Zuständige Stelle