Sozialausweis

Information zu der Leistung

Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt berechtigt die Inhaber und ihre Familienmitglieder zur kostenlosen oder ermäßigten Inanspruchnahme von verschiedenen Leistungen in der Landeshauptstadt Erfurt. Das betrifft insbesondere den Kultur- und Freizeitbereich, wie die Nutzung von Museen oder des Thüringer Zooparks in Erfurt.
Mit dem Sozialausweis können auch Gebührenbefreiungen bzw. Gebührenermäßigungen z. B. in Kindertageseinrichtungen, für den Schulhort, bei der Volkshochschule oder bei der Schülerbeförderung in Anspruch genommen werden. Näheres dazu regeln die entsprechenden städtischen Satzungen.

Der Sozialausweis ist zu beantragen. Er wirkt auf den 1. des Monats der Antragstellung zurück. Die Gültigkeit des Sozialausweises ist abhängig von der Bewilligungsdauer der vorgelegten Leistungsbescheide. Mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Sozialausweis erneut zu beantragen sowie der Leistungsanspruch erneut nachzuweisen.

Ein gültiger Sozialausweis ermöglicht es, einen Zuschuss in Höhe von 30,00 Euro für die Monatsfahrkarte der EVAG zu bekommen. Weitere Informationen dazu bekommen Sie über den Link "Monatskarte (Sozialticket)".

Bitte informieren Sie sich vor der Benutzung oder einer Anmeldung in der städtischen Einrichtung und in den Ämtern, ob eine Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung für Inhaber des Sozialausweises vorgesehen ist.

Anspruch auf die Ausstellung eines Sozialausweises haben Erfurter Bürger, die Leistungen nach dem SGB II, dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Bezieher niedriger Einkommen, die keinen Anspruch auf eine der vorgenannten Leistungen haben, haben die Möglichkeit, ihren Anspruch auf die Ausstellung des Sozialausweises berechnen zu lassen.

Für die Berechnung sind folgende Unterlagen (in Kopie) erforderlich (falls auf Sie zutreffend)

Einkommen:

  • Lohn / Gehalt der letzten 3 Monate und dem Dezember des Vorjahres
  • Einmalzahlungen (z. B. Urlaub- oder Weihnachtsgeld, Beteiligungen, …)
  • Seite 1 und 2 vom Rentenbescheid (bei Alters-, Witwen- oder Erwerbsminderungsrente)
  • Nachweis über ausländische Rentenansprüche
  • Arbeitslosengeld – I – Bescheid
  • Krankengeld
  • Kinderkrankengeld
  • Wohngeldbescheid / Ablehnung des Wohngeldes
  • Bescheid über Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Ausbildungsvertrag
  • Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss (ggf. auch Negativbescheid)
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • bei Selbstständigkeit: letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) sowie Summen- und Saldenliste
  • Sonstige Einkünfte


Vermögen:

  • aktuelle Kontoauszüge des Girokontos (1 Monat in Kopie; bei erstmaliger Antragstellung 3 Monate im Original zur Einsicht)
  • Nachweise über Spareinlagen (Sparkonten, Fonds, usw.) mit aktuellem Stand
  • Geldanlagen (z. B. Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Bausparverträge, usw.) mit aktuellem Stand
  • sonstige Grundstücke (Eigentum / Erbpacht)

Bei Mietwohnungen:

  • Mietvertrag (1. Seite bis zur Unterschrift; Hausordnung ist nicht erforderlich)
  • letzte Betriebskostenabrechnung

Bei Eigenheimen:

  • Grundsteuerbescheid
  • Police der Gebäudeversicherung sowie Zahlungsbeleg
  • Erbpacht
  • Kanalgebühren
  • Wasser- und Abwasserbescheid
  • Müllabfuhr- und Straßenreinigung
  • Schornsteinfegergebühren
  • Instandhaltungsrückstellungen
  • Schuldzinsen (bei Darlehen)

Weitere erforderliche Nachweise:

  • Beiträge für private Renten-, Kranken- bzw. Lebensversicherungen
  • ggf. Beiträge zu Versicherungen (Hausrat-, Haftpflicht-, Kfz- oder Berufshaftpflichtversicherung) (Police sowie Zahlungsbeleg)

Benötigte Unterlagen

Einen Sozialausweis können Sie schriftlich (Amt für Soziales, Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt), per Fax (0361/655-6188) oder per E-Mail (but-buergerservice.soziales@erfurt.de) formlos beantragen.  Dem Antrag ist der vollständige Leistungsbescheid über den Bezug eine der folgenden Leistungen in Kopie:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Leistungen nach dem SGB II)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Leistungen nach dem SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit einer Kopie des Aufenthaltstitels
  • Kinderzuschlag

beizufügen.

Kosten

Die Ausstellung des Sozialausweises ist kostenfrei.

Weiterführende Informationen

Bezieher niedriger Einkommen erhalten den Sozialausweis nach erfolgter Berechnung, wenn ein Anspruch festgestellt werden konnte.

Zuständige Stelle