Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Benötigte Unterlagen

Nachweis über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Kosten

keine

Weiterführende Informationen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:

- Versorgung mit Hilfsmitteln

- Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn

- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,

- nachgehende Hilfen:

  • zur medizinischen Rehabilitation,
  • zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
  • zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie 
  • zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.

- Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und

- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten

Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können.  Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.