Eingliederungshilfe

Information zu der Leistung

Es handelt sich um eine Hilfe für Kinder/Jugendliche/junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Sie wird nach Bedarf in ambulanter Form oder in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären oder stationären Einrichtungen oder durch geeignete Pflegepersonen geleistet.

Benötigte Unterlagen

Antrag ist erforderlich. Ferner ist die Vorlage bzw. Erstellung eines fachärztliches Gutachtens bzgl. der seelischen Gesundheit sowie ggf. weitere persönliche Dokumente/Unterlagen erforderlich

Kosten

Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Zuständige Stelle