Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Information zu der Leistung

SPFH ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Benötigte Unterlagen

Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung auf Gewährleistung von Erziehungshilfen ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen. ggf. persönliche Dokumente/Unterlagen

Kosten

keine

Zuständige Stelle