Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder

Information zu der Leistung

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister mit ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.

Benötigte Unterlagen

Antrag ist erforderlich.

Kosten

Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.

Zuständige Stelle