Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister mit ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
- Adoptionsvermittlung (gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Ilm-Kreises und der Stadtverwaltung Erfurt)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Annexleistungen für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Beistandschaft
- Beratung in Fragen der Fragen der Partnerschaft/Trennung/Scheidung/Umgangsrecht
- Beratung von Pflegern bei bestellten Pflegschaften
- Beratung von Vormündern bei bestellten als auch bei gesetzlichen Vormundschaften
- Betreutes Wohnen
- Eingliederungshilfe
- Einleitung von Maßnahmen gegen Schulbummelei
- Elterliche Sorge
- Elterngeld
- Erziehungsbeistand
- Förderung und Unterstützung von Familien durch geeignete Angebote
- Gebührenübernahme
- Kostenbeitragsberechnung für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Sozialdienst, umfassender, problem- und altersübergreifender sozialer Dienst
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Unterhalt
- Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Vaterschaft