Beistandschaft

Information zu der Leistung

Beratung und Unterstützung der Mutter nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • bei der Vaterschaftsfeststellung,
  • bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
  • über die Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Beratung und Unterstützung alleinsorgeberechtigter oder tatsächlich allein für ein Kind sorgender Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis bzw. Pass
  • Geburtsurkunde des Kindes 
  • bereits vorhandene Unterhaltstitel
  • Sorgerechtsentscheidungen
  • Einkommensnachweise
  • Nachweise weiterer Unterhaltsverpflichtungen

Kosten

keine

Zuständige Stelle